Gesellschaft für Lebensorientierung Gesellschaft für Lebensorientierung: Bennunger Verein Leo gewinnt vor Gericht

Bennungen - Vor Gericht hat der Bennunger Verein Leo (Gesellschaft für Lebensorientierung) gewonnen. Inwieweit der Landkreis sich daran orientiert und den Verein wieder als freien Träger der Jugendhilfe anerkennt, ist noch völlig offen.
Gesellschaft für Lebensorientierung stuft Homosexualität als Krankheit ein
Zur Erinnerung: Leo und Vereinschef Bernhard Ritter waren vor mehr als zweieinhalb Jahren in die Schlagzeilen geraten, weil die Gesellschaft laut Medienberichten in ihren Kursen Homosexualität als Krankheit eingestuft hatte.
Im Zuge der öffentlichen Debatte hatte Ritter, Pfarrer und ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter, zwar erklärt, dass Homosexualität für ihn „keine Krankheit im medizinischen Sinne“ sei, auch der Internetauftritt von Leo wurde damals kurzfristig überarbeitet. Leo hat auch Darstellungen zurückgewiesen, Homosexuelle mit Seminaren „heilen“ zu wollen.
Trotzdem entschied sich der Landkreis, die freie Trägerschaft der Jugendhilfe abzuerkennen. Was für den Verein auch finanzielle Konsequenzen hatte - Gelder aus der öffentlichen Hand flossen nicht mehr. Daraufhin hatte Leo geklagt - mit dem nun bekannten Ergebnis.
Gericht entscheidet zu Gunsten des Leo Vereins
„Das Gericht hat zu unseren Gunsten entschieden. Damit sind wir auch weiter anerkannter Träger der Jugendhilfe“, interpretierte Elisabeth Ritter von Leo die Entscheidung. Noch fehlt aber die Urteilsbegründung. Auf diese wartet man auch beim Landkreis. „Davon wird wesentlich abhängen, wie wir in der Angelegenheit weiter verfahren werden“, sagt Michaela Heilek, Landkreissprecherin. Einen weiteren juristischen Schritt wollte sie nicht ausschließen.
Die Urteilsbegründung könnte eine entscheidende Rolle spielen. Denn Leo hatte vor zweieinhalb Jahren auf Empfehlung ihres Kuratoriumsvorsitzenden Formfehler bei der Aberkennung des Status geltend gemacht.
Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom April 2014 sei nicht rechtskräftig
Nach Auffassung von Peter Heitmann, Volkswirtschaftler und Honorarprofessor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sei der Beschluss, den der Jugendhilfeausschuss im April 2014 gefasst habe, nicht rechtskräftig. Bereits im März 2014 hatte der Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen-Anhalt Leo ausgeschlossen. Durch diskriminierende Äußerungen in Bezug auf die sexuelle Orientierung von Menschen schade der Verein dem Ansehen des Verbandes. Das sei den Mitgliedern nicht mehr zuzumuten, hieß es.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte sich im Januar 2014 mit den Vorgängen befasst und parteiübergreifend gegen vermeintliche „Heilungsseminare“ für Homosexuelle ausgesprochen.
Bei einer Anhörung des Landtags 1995 hatte Ritter - damals noch im Landtag - Homosexualität laut Protokoll-Niederschrift als „emotionale Entwicklungsstörung“ bezeichnet. (mz)