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Beschluss vom Stadtrat Gerbstedt verlängert Sanierungsprogramm für den Ortskern

Von Felix Fahnert 14.11.2021, 08:15
Das Rathaus in Gerbstedt
Das Rathaus in Gerbstedt (Foto: Jürgen Lukaschek)

Gerbstedt/MZ - Das Sanierungsprogramm „Gerbstedt-Ortskern“ wird verlängert. Hierzu hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde beschlossen, dass die entsprechende Satzung bis maximal Ende 2025 gelten soll. Ursprünglich war ein Auslaufen schon für das Ende dieses Jahres vorgesehen.

Hintergrund ist, dass im Zuge des Programms noch kleinere Maßnahmen durchgeführt werden sollen, etwa eine neue Dacheindeckung der Gerbstedter Grundschule und die Oberflächenbefestigung der Herrenstraße. Mit dem Programm wurden seit der Wiedervereinigung zahlreiche Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet realisiert, etwa Straßen, Wege und Plätze ausgebaut und private Baumaßnahmen gefördert. Nach Angaben der Gerbstedter Bauverwaltung macht sich das auch in Zahlen bemerkbar: Im Jahr 1993 hätten nur etwa 40 Prozent der Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild keine oder geringe Mängel, 2018 waren es demnach über 90 Prozent.

Grundstücksbesitzer müssen Ausgleichsbeiträge zahlen

Das Sanierungsprogramm wird von der Landesentwicklungsgesellschaft Saleg verwaltet. Für die Finanzierung der Maßnahmen werden auch die Grundstückbesitzer zur Kasse gebeten: Sie müssen sich mit Ausgleichsbeiträgen beteiligen, die laut Baugesetzbuch von Eigentümern im Sanierungsgebiet erhoben werden. Der Beitrag wird fällig, weil sich der Bodenwert des Grundstücks durch die Arbeiten erhöht hat. Die Eigentümer zahlen einen Ausgleichsbeitrag zwischen Anfangs- und Endwert des Grundstücks.

Wer seinen Ausgleichsbeitrag freiwillig schon bis Ende 2021 zahlt, spart dabei fünf Prozent. Ansonsten können die Ausgleichsbeträge bis Ende 2022 per freiwilliger Ablöse gezahlt werden, auch eine Ratenzahlung ist möglich. Nach Angaben von Bürgermeister Ulf Döring (CDU) haben aktuell bereits rund 46 Prozent der betroffenen Eigentümer Vereinbarungen abgeschlossen.