Gemeinde Südharz Gemeinde Südharz: Neue Satzung über die Zweitwohnungssteuer soll beschlossen werden
Südharz - Nach drei Jahren startet die Einheitsgemeinde Südharz einen neuen, nunmehr dritten Versuch: Sie will eine „wasserdichte“ Zweitwohnungssteuer beschließen, sie soll juristisch nicht mehr anfechtbar sein. Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde hat dem Entwurf der Satzung bereits zugestimmt. Die Gemeinde hofft, auf diese Weise jährlich etwa 18.000 Euro einzunehmen. Wann die Satzung im Gemeinderat beschlossen werden soll, ist noch nicht bekannt.
Seit Jahren Streit um Steuer
Die Gemeindeverwaltung betrachtet diese Steuer als „örtliche Aufwandssteuer“. Allerdings gibt es seit Jahren großen Streit darum, ob sie überhaupt gerechtfertigt ist und wie die Höhe der Steuer ermittelt wird.
Das führte letztlich zu zahlreichen Klagen gegen die Gemeinde und ihre Steuerbescheide, etwa von Bungalowbesitzern im Ortsteil Breitungen. Dabei zog die Gemeinde Südharz allerdings meist den Kürzeren, unter anderem deshalb, weil die Lage der Zweitwohnungen in den bisherigen Satzungen nicht ausreichend differenziert wurde.
Das ist im Entwurf der neuen Satzung nun aber anders (siehe „Geplante Zonen der Zweitwohnungssteuer“). Sie orientiert sich an der Satzung der Gemeinde Beetzsee. Wie Kämmerer Lars Wiechert von der Gemeinde Südharz sagt, habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg diese Satzung kürzlich als rechtens eingestuft.
Sechs Zonen vorgesehen
Entsprechend sind in der gemeinde Südharz insgesamt sechs Zonen vorgesehen: städtische oder stadtähnliche Lagen, die Großdörfer und Breitenstein sowie typisch dörfliche Lagen; dabei würde noch mal nach Innen- und Außenbereich unterschieden.
Zone 1: Städtische oder stadtähnliche Lage (Roßla, Rottleberode, Stolberg) im Innenbereich der Ortslage/ortsnahe Lagen - 3,00 Euro je Quadratmeter für Wohnungen; 2,01 Euro je Quadratmeter für Bungalows, Ferienhäuser und Datschen
Zone 2: Städtische oder stadtähnliche Lage (analog Zone 1) im Außenbereich der Ortslage/abseits einer Ortslage - 2,70 Euro je Quadratmeter für Wohnungen; 1,80 Euro je Quadratmeter für Bungalows
Zone 3: Großdörfer und Breitenstein (Bennungen, Breitenstein, Uftrungen) im Innenbereich der Ortslage/ortsnahe Lagen -
2,25 Euro je Quadratmeter für Wohnungen; 1,50 Euro je Quadratmeter für Bungalows
Zone 4: Großdörfer und Breitenstein (analoge Zone 3) im Außenbereich der Ortslage/abseits einer Ortslage - 2,04 Euro je Quadratmeter für Wohnungen; 1,35 Euro je Quadratmeter für Bungalows
Zone 5: Typisch dörfliche Lagen (Breitungen, Dietersdorf, Hainrode, Kleinleinungen, Questenberg, Schwenda, Wickerode, Dittichenrode, Agnesdorf, Drebsdorf und Hayn) im Innenbereich der Ortslage/ortsnahe Lagen - 1,50 Euro je Quadratmeter für Wohnungen und 1,02 Euro je Quadratmeter für Bungalows
Zone 6: Typisch dörfliche Lagen (analog Zone 5) im Außenbereich der Ortslage/abseits einer Ortslage - 1,35 Euro je Quadratmeter für Wohnungen und 0,90 Euro je Quadratmeter für Bungalows (Quelle: EinheitsGemeinde Südharz)
Außerdem würde berücksichtigt, ob die Zweitwohnung zum dauerhaften Wohnen oder aber nicht das ganze Jahr über genutzt werden kann; letzteres beträfe Bungalows, Wochenendhäuser und Datschen. Entsprechend würde sich die Höhe der jährlich zu zahlenden Steuer zwischen 1,35 und drei Euro je Quadratmeter bewegen. Für eine 43-Quadratmeter-Zweitwohnung im Ortskern von Stolberg würde das zum Beispiel 129 Euro jährlich bedeuten.
Wiechert plädiert dafür, die neue Satzung zu beschließen und umzusetzen - auch wenn er damit rechnet, dass es wieder Klagen geben könnte: „Wir werden sehen, was die Richter dazu sagen.“ Es sei für die Bürger legitim, derartige Satzungen juristisch überprüfen zu lassen. Ob eine Wohnung als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werde, stehe „in 90 Prozent der Fälle eindeutig fest“. (mz)