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Streit um Intensivtransportwagen Einsatz von Intensivtransportwagen beim Rettungsdienst: Mansfeld-Südharz einigt sich mit Krankenkassen auf einen außergerichtlichen Vergleich

Von Karl-Heinz Klarner 16.12.2016, 07:00
Ein Intensivtransportfahrzeug des Rettungsdienstes.
Ein Intensivtransportfahrzeug des Rettungsdienstes. Lukaschek

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich mit den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Demnach erhalten die Kassen rund 750.000 Euro für Mehrkosten beim umstrittenen Einsatz der Intensivtransportwagen durch den kreiseigenen Rettungsdienst. Einer entsprechenden Zahlung stimmte der Kreistag zu.

Dem Vergleich war ein Streit um den Einsatz der Spezialfahrzeuge, die für den Transport von Intensivpatienten zwischen Kliniken ausgestattet sind, vorausgegangen. Die Krankenkassen hatten seit der Anschaffung der beiden Intensivtransportwagen die Rechnungen für die Transportleistungen nur unter Vorbehalt gezahlt und eine juristische Überprüfung vor dem Oberverwaltungsgericht angestrengt.

Die Richter hatten Mitte vergangenen Jahres die Gebührensatzung des Eigenbetriebes Rettungsdienst für ungültig erklärt. Darüber hinaus hatten sie festgestellt, dass der Rettungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt den Einsatz der ITW nicht vorsehe. Daraufhin wurden die beiden Fahrzeuge stillgelegt und wieder verkauft. Allein die Kosten für den Rechtsstreit beliefen sich auf 250.000 Euro. (mz)