Riesiges Bürokratiemonster Corona - Mansfeld-Südharz: Handwerk für Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung
Sangerhausen/Hettstedt/Eisleben - Bei Verbrauchern soll’s Kauflust wecken, doch viele Handwerker hadern damit: „Die Senkung der Mehrwertsteuer und deren zeitliche Befristung ist ein riesiges Bürokratiemonster“, sagt Regina Ziesche, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Mansfeld-Südharz. Wegen des hohen Aufwands wäre es sinnvoll, sagt sie, die Mehrwertsteuer länger zu senken. Um die wegen der Corona-Pandemie schwächelnde Wirtschaft anzukurbeln, beträgt der reguläre Steuersatz in diesem Halbjahr 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz fünf statt sieben Prozent. Das gehört zum Konjunkturpaket der Bundesregierung.
„Für alle unsere Handwerksbetriebe“, sagt Ziesche, bedeute das „einen großen Aufwand“. Denn es betreffe die Buchhaltung und die dazugehörigen Programme, die Kassensysteme müssten umgestellt und die Dokumentation für künftige Prüfungen vorgenommen werden. „Das Problem besteht vor allem darin, dass diese Aufwendungen nach relativ kurzer Zeit wieder geleistet werden müssen.“ Das bedeute für die Handwerksbetriebe erneut zusätzliche Kosten. „Deshalb wäre eine Verlängerung der Umsatzsteuersenkung sinnvoll“, so Ziesche.
Senkung der Mehrwertsteuer: Skepsis im Baugewerbe
Insbesondere in der Baubranche sei die Skepsis groß, dass „die beabsichtigte Wirkung erzielt wird“, schreibt Baugewerbe-Handwerk Sachsen-Anhalt in einem Newsletter. Der Grund: Bauprojekte dauerten vom Erteilen des Auftrags bis zur Abrechnung „meistens länger als sechs Monate“. Weil aber im Bau stets der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Abnahme fürs gesamte Bauwerk gelte, „kommen nur Projekte in den Genuss gesenkter Mehrwertsteuersätze, die zur Zeit schon laufen“.
Der hohe Aufwand entstehe, weil Bauleistungen entsprechend des Leistungszeitraumes detailliert aufzusplitten seien. Für ein schon begonnenes Bauwerk habe der Bauherr eventuell eine Abschlagszahlung mit 19 Prozent Umsatzsteuer erhalten; werde das Bauwerk in diesem Halbjahr fertig und abgerechnet, müsse die Abschlagszahlung storniert und neu abgerechnet werden. Und umgekehrt, wenn ein jetzt begonnenes Bauwerk erst 2021 fertig würde. Noch komplizierter sei es beim Einsatz von Nachunternehmern. (mz)