Mit Tagebuch in die Quarantäne Corona-Infektion: In Quarantäne wird Tagebuch geführt
Sangerhausen/Hettstedt/Eisleben - Aktuell sind allein im Fieberzentrum über 460 Abstriche gemacht worden. Hinzu kommen noch Abstriche bei Ärzten oder an anderer Stelle. Einblicke in den Ablauf bei einem positiven Befund gibt Sprecherin Michaela Heilek. „Wird der positive Befund durch das Labor an das Gesundheitsamt gemeldet, sind verschiedene Schritte abzuarbeiten“, sagt Kreissprecherin Heilek. „Zunächst wird der sogenannte Indexfall angerufen und über das positive Testergebnis informiert.“
Gleichzeitig erfolge die Befragung der Person – vor allem mit Blick auf Kontaktpersonen. „Hier sind in erster Linie die Kontaktpersonen der Kategorie 1 wichtig, denn das sind die, mit denen man mindestens 15 Minuten lang engen und ungeschützten Kontakt, das heißt ohne Mund-Nasen-Schutz, hatte.“
Quarantäne wegen Corona-Infektion: Tagebuch wird geführt
Dazu werde eine Liste ausgegeben, in die alle Kontaktpersonen eingetragen werden müssten. „Liegt diese Liste dann im Gesundheitsamt vor, werden die Kontaktpersonen ebenfalls informiert und erhalten die Anordnung zur Quarantäne.“ Jede Person erhalte den entsprechenden Bescheid, einen Informationsflyer und ein Tagebuch, das geführt werden muss, so Heilek. „In dieses muss die täglich gemessene Körpertemperatur und der tagesaktuelle Gesundheitszustand eingetragen werden.“
Die in Quarantäne befindlichen Bürger würden von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angerufen, um zu überprüfen, ob sich die Person auch tatsächlich zu Hause in Quarantäne befinde. Hinzu kämen Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand – beispielsweise ob die Person Fieber oder Husten habe. „Hierbei halten die Mitarbeiter auch stets Rücksprache mit den Ärzten im Gesundheitsamt, die dann einschätzen, ob sich der Zustand der jeweiligen Person verschlechtert.“
Abschlussgespräch vor dem Ende der Quarantäne
Zudem werde Kontakt mit den Hausärzten, den Krankenhäusern und Versorgern gehalten – für den Fall, dass jemand nicht durch Nachbarn oder Familienmitglieder mit Lebensmitteln versorgt werden könne. „Ein bis zwei Tage vor dem Ende der Quarantäne findet dann das Abschlussgespräch statt.“
Jede Person in Quarantäne müsse mindestens zwei Tage vor Ablauf symptomfrei sein. „Ist das der Fall, wird die Person dann mündlich aus der Quarantäne entlassen – ein gesonderter Bescheid wird nicht ausgestellt, auch ein finaler Abstrich erfolgt nicht, sofern die Person symptomfrei ist“, so Heilek. Lediglich bei Personen, die im medizinischen Bereich tätig sind, sei ein Endabstrich vorgeschrieben. (mz)