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Der Tod kostet einheitlich Allstedt kalkuliert Kosten für Bestattung auf Friedhof neu

Von Grit Pommer 07.10.2020, 09:00
Für den Friedhof in Allstedt und alle anderen kommunalen Friedhöfe der Einheitsgemeinde sollen bald einheitliche Gebühren gelten.
Für den Friedhof in Allstedt und alle anderen kommunalen Friedhöfe der Einheitsgemeinde sollen bald einheitliche Gebühren gelten. Maik Schumann

Allstedt - Fast elf Jahre nach dem Zusammenschluss zur Einheitsgemeinde Allstedt sollen alle Ortsteile jetzt eine einheitliche gemeinsame Friedhofsgebührensatzung bekommen. Im Hauptausschuss am Montagabend wurde der Entwurf der neuen Satzung diskutiert.

Bisher gelten in den Ortsteilen noch eigene Friedhofsgebührensatzungen, die aus den Jahren 2005 bis 2008 stammen. Eigentlich sollen die Gebühren spätestens alle drei Jahre neu kalkuliert werden. Die Einheitsgemeinde Allstedt hatte das zuletzt 2013 getan - für die Jahre 2014 bis 2016.

Allstedt ermittelt Kosten für den Betrieb der Friedhöfe

Jetzt hat die Verwaltung erstmals die Kosten für den Betrieb aller Ortsfriedhöfe und Trauerhallen ermittelt und über einheitliche Gebührensätze so auf die einzelnen Bestattungsformen umgelegt, dass die kommunalen Friedhöfe in Allstedt, Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen, Niederröblingen, Pölsfeld, Sotterhausen, Winkel und Wolferstedt mit den Einnahmen kostendeckend betrieben werden können.

Bei der Festlegung der Gebühren hat die Verwaltung auch Gestaltungsspielräume genutzt. So wird die Grabstätte in einer Urnengemeinschaftsanlage mit 800 Euro für die Liegezeit von 20 Jahren - einschließlich der Bewirtschaftungskosten - mehr an Gebühren einbringen, als sie an Kosten verursacht. Mit diesen Mehreinnahmen können die Gebühren für Gräber und Urnengrabstätten etwas günstiger gehalten werden.

Nur jede fünfte Bestattung im Sarg

Peter Banisch (Linke) begrüßte es, dass man diesen „Steuerungsmechanismus“ nutze. „Wenn wir die Friedhöfe in ihrer jetzigen Form auf lange Sicht als Kulturraum erhalten wollen, dann ist es richtig, wenn wir die traditionellen Bestattungsformen fördern“, sagte er und erntete zustimmendes Nicken von anderen Ratsmitgliedern.

Der Trend zu Bestattungen auf der grünen Wiese oder in Gemeinschaftsanlagen wird von den nüchternen Zahlen der Verwaltung deutlich untermauert. Von den durchschnittlich 99 Bestattungen im Jahr, die es zuletzt auf den Friedhöfen der Einheitsgemeinde gegeben hatte, fand die Hälfte in einer Urnengemeinschaftsanlage statt. Nur knapp jeder dritte Verstorbene wurde in einem Urnengrab beigesetzt, nur jeder Fünfte im Sarg in einem Einzel- oder Doppelgrab bestattet.

Ortsteile Nienstedt, Einzingen und Beyernaumburg nicht betroffen

Manchen kleinen Ort mit besonders wenigen Sterbefällen im Jahr bewahrt die einheitliche Gebührenordnung auch vor einer Kostenexplosion, die drohen würde, wenn man die Ausgaben eins zu eins umlegen würde. Beispiel Trauerhallen: Da wurden anhand der Zahlen von 2017 bis 2019 Kosten von 63 bis 543 Euro pro Nutzung ermittelt. Quer über alle Trauerhallen gerechnet müsste die Gebühr bei 188 Euro liegen, im Satzungsentwurf sind aber nur 100 angesetzt.

Weitere Eckpunkte aus dem Papier: Der Erwerb einer Einzel- oder Reihengrabstätte soll künftig 134 Euro kosten, bei einem Urnenreihengrab sind 56 Euro geplant. Für die Bewirtschaftung der Gräber sollen bei einem Urnengrab acht und bei einem Einzelgrab 20 Euro im Jahr verlangt werden.

Aus den Ortschaftsräten kam bisher Zustimmung zu der neuen Gebührensatzung, über die der Stadtrat am 26. Oktober entscheiden soll. Von der Neukalkulation nicht betroffen sind die Friedhöfe in den Ortsteilen Nienstedt, Einzingen und Beyernaumburg. Sie werden von der Kirche verwaltet und betrieben. (mz)