Toter bei Jagd vor zwei Jahren Toter bei Jagd vor zwei Jahren: 22-Jährige sagt erstmals vor Gericht aus
Ballenstedt/Quedlinburg - Eine 22-jährige Frau steht seit Dienstag vor dem Amtsgericht Quedlinburg, weil sie einen 81-Jährigen erschossen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten aus dem Landkreis Hildesheim allerdings keinen Vorsatz, sondern fahrlässige Tötung vor.
Sie soll vor zwei Jahren in einem Wald bei Ballenstedt bei einer Drückjagd auf einen Hirsch geschossen haben, der auf einem Hügel stand - die Kugel verfehlte das Tier und traf stattdessen einen 81-jährigen Jäger tödlich in den Kopf.
Laut Anklage hat die Frau gegen die „Unfallverhütungsvorschrift Jagd“ verstoßen: Ein Jäger darf nur schießen, wenn sich hinter dem anvisierten Tier ein natürlicher „Kugelfang“ - also etwa ein Erdwall - befindet. Möglich wäre auch ein Schuss von einer erhöhten Position, dann würde das Projektil im Waldboden einschlagen, falls es das Tier verfehlt.
Es hat einen Hang gegenüber dem Ansitz gegeben
Im Gericht sagte die Angeklagte, sie habe im Wald erklärt bekommen, wo ihr Ansitz ist. Direkt dort hingebracht wurde sie demnach nicht. Auch wo sich die Ansitze der anderen Jäger aus ihrer Gruppe genau befanden, habe sie nicht gewusst. Auf ihre Frage hin habe der Gruppenführer erklärt, er fahre den Weg weiter und setze die anderen ab. Sie habe das so verstanden, dass niemand in der Nähe sitze, keiner gefährdet werde.
Ihrem Ansitz gegenüber habe es einen Hang gegeben. Sie habe dreimal geschossen - auf einen Frischling, einen jungen Keiler und einen Hirsch - „mit sicherem Kugelfang in allen drei Fällen“, erklärte sie mit Verweis auf den Hang, gewachsenen Boden, der ein Projektil bei einem Fehlschuss auffangen würde.
„Ich würde jeden Schuss wiederholen, weil ich mir bei jedem Schuss auch sicher war.“
Den Frischling und den jungen Keiler habe sie getroffen, den Hirsch nicht. Dass das Projektil den 81-Jährigen getroffen haben soll, ist für sie nicht vorstellbar.
„Wir reden auf jeden Fall von einem tragischen Unfall. Den ordnen Sie sich nicht zu?“, fragte Jugendrichter Theo Buß nach. „Nein“, sagte die 22-Jährige. Deshalb sei sie „aus allen Wolken gefallen“, als gegen sie ermittelt wurde. „Ich würde jeden Schuss wiederholen, weil ich mir bei jedem Schuss auch sicher war.“ (mz)