Tierschutz Tierschutz: Zahlt Harzgerode bald für herrenlose Katzen?

Harzgerode - Wenn in Harzgerode und Umgebung eine Samtpfote Hilfe braucht, ist Andreas Döring, Mitglied der Tierschutzpartei, oft der erste Ansprechpartner. Er kümmert sich darum, dass Fundtiere ärztlich versorgt und wenn nötig auch kastriert werden.
„Wir haben das Problem, dass sich die Katzen vermehren und dass man sie nicht sieht - Katzen verstecken sich“, erklärt Döring. Vor allem in Neudorf - einem staatlich anerkannten Erholungsort - sei die Population sehr gewachsen. Alleine kämen er und Unterstützerin Nancy Streit nicht mehr dagegen an. „Was wir hier machen ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Döring. In seinen Augen sei das Ordnungsamt in Harzgerode zuständig. Denn die Kosten würden sich zunehmend summieren, die Stadt sich aber aus der Verantwortung stehlen.
Er fordert, dass Harzgerode eine Katzenschutzverordnung erlässt, um Katzenbesitzer vor allem bei der Kastration in die Pflicht zu nehmen. Derzeit ist der Umgang mit Freigängerkatzen in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Wer Tiere dauerhaft füttert, wird darin automatisch als Halter eingestuft und trägt damit auch dessen Pflichten.
Für Döring kommt das einem Aufruf, die Katzen verhungern zu lassen, gleich. „Man ist ja froh, wenn sich Menschen engagieren - auf eigene Kosten“, pflichtet Nancy Streit bei. Durch die Verordnung würde die Stadt alle weiteren Kosten - beispielsweise für Tierarzt und Unterkunft - auf die Bürger abwälzen, beklagt Andreas Döring. Er wolle nicht länger auf den Tierarztkosten sitzen bleiben. „Meine Zeit ist umsonst, die Fahrtkosten sind umsonst“, betont Döring.
Kein Problem bekannt
„Eine akute Population, die eine Gefahr oder Belästigung bedeutet, gibt es derzeit nicht“, widerspricht Christian Herzer, Sachgebietsleiter Ordnung und Gefahrenabwehr bei der Stadtverwaltung. Dennoch: „Wenn es ein Problem gibt, nehmen wir uns dessen an“, erklärt Bürgermeister Marcus Weise (CDU). Als Fundtierbehörde sei die Stadt in der Pflicht, wenn Gefahr in Verzug sei, erklärt Herzer. Das sei der Fall, wenn ein aufgefundenes Tier ohne offensichtlichen Besitzer beispielsweise verletzt sei.
„Wir kümmern uns um die Unterbringung und Pflege“, so Herzer. Dabei handele die Stadt auf Grundlage des Fundtierrechts und bewege sich im Rahmen der Gefahrenabwehr sowie des Tierrechts. Dennoch sei häufig strittig, ob es sich um ein Fundtier handele, weil die Rechtsgebung nicht einig sei. „Das macht es uns schwer, hier tätig zu werden“, so Herzer weiter.
Zudem hielten sich Katzen von Natur aus nicht an Grenzen und seien anders als Hunde nur schwer ihrem Besitzer zuzuordnen, auch weil sie nicht registriert werden müssen. „Das stellt uns vor Herausforderungen im Fundtierbereich“, so Herzer. Denn „dadurch sind 90 Prozent der Katzen latent Fundtiere.“ In einem Fall habe die Stadt eine Katze untergebracht, die laut Nachbarn einem Verstorbenen gehörte.
Wie sich herausstellte, gehörte das Tier einem anderen. Die Verwaltung machte sich quasi der Wegnahme schuldig. „Das Beispiel macht deutlich, wie schwierig die Handhabe ist“, erklärt Herzer. Eine Grenze sei auch bei Kastrationen erreicht. Denn zeige sich hinterher, dass das Tier doch einen Besitzer hat, stelle das einen rechtlichen Eingriff dar. Grundsätzlich gehöre das Kastrieren von Katzen aber ohnehin nicht in die Verantwortung der Behörde.
Erlass in Aussicht
Herzer verweist auf eine Studie des Umweltministeriums, die zeigen soll, welchen Erfolg Kastrationen tatsächlich haben. Im Ergebnis könne die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass Landesregierungen die Städte per Erlass zum Handeln ermächtigen - beispielsweise in Form einer Katzenschutzverordnung.
„Das muss aus meiner Sicht auch sein“, ist Herzer für eine flächendeckende Regelung. Denn nicht jede Stadt unterhalte ein Tierheim. So werden Fundtiere aus Harzgerode beispielsweise in Quedlinburg untergebracht. Dort könne jedoch keine Kastrationspflicht durchgesetzt werden, die in Harzgerode erlassen wurde.
Doch das allein sei nicht genug, meint Bürgermeister Weise. „Die Wurzel der Problematik liegt darin, dass derjenige, der sich ein Tier angeschafft hat, auch eine Sorgfaltspflicht hat“, betont er. Ein Haustier sei ein Begleiter, solange es lebt, dessen müsse sich jeder bewusst sein und Verantwortung übernehmen. Darüber hinaus sei eine umfassende Information der richtige Weg, meint Christian Herzer. „Es ist immer leichter, den Menschen das so beizubringen, als gleich mit Pflichten zu drohen.“
Andreas Döring will sich damit nicht zufrieden geben und ist bereit, rechtliche Schritte einzuleiten. Gegen die Stadt Eisleben habe er bereits erfolgreich Behandlungskosten für Fundkatzen eingeklagt, erklärt er und ebenso, dass er einen Termin mit dem Ordnungsamt der Stadt Harzgerode gefordert habe. Diesen soll es nun am Freitag, 29. September, geben. (mz)