Rettungsdienst Rettungsdienst im Landkreis Harz: Gibt es Nachteile im ländlichen Raum?

Halberstadt - Wer ist ab 2019 für Leistungen im Rettungsdienst im Landkreis Harz zuständig? Das wird sich nach einem Auswahlverfahren zeigen, dessen Durchführung der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat. Hintergrund: Die Genehmigungen zur Durchführung des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes laufen am 31. Dezember dieses Jahres aus.
Acht Rettungsdienst-Standorte im gesamten Kreisgebiet
Die Leistung wird aufgeteilt in die Standorte Ballenstedt, Eilenstedt, Halberstadt II, Harzgerode, Osterwieck, Quedlinburg, Thale und Wernigerode II. Die Genehmigungen sollen für sechs Jahre erteilt werden und können durch den Eigenbetrieb Rettungsdienst um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden. Wer den Zuschlag bekommt, soll der Kreistag in seiner Sitzung am 24. Juni dieses Jahres entscheiden.
Im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren hat die Bürgerfraktion/FDP einen Antrag zur Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes eingebracht, der mehrheitlich angenommen wurde. Zugunsten der Rettungswache Halberstadt II sollen Fahrzeuge für den qualifizierten Krankentransport unter anderem von der Rettungswache Hasselfelde abgezogen werden.
Fraktionsvorsitzender Henning Rühe begründete das mit der deutlich gestiegenen Zahl von Krankentransporten, die von Halberstadt aus im Landkreis geleistet würden: Laut Rühe stieg diese Zahl von 4.127 im Jahr 2016 auf 4.654 im Jahr 2017.
Reiner Schamberg aus Hasselfelde befürchtet „Ausbluten der Fläche“
Gegen den Änderungsantrag fand Reiner Schamberg (CDU) deutliche Worte. Das Kreistagsmitglied aus Hasselfelde erklärte, man müsse ein „Ausbluten der Fläche“ verhindern: „Dinge, die in der Fläche waren, werden in den Zentren zusammengezogen“, sagte Schomburg, der mit dem Vorschlag von Bürgerfraktion/FDP für „Patienten im ländlichen Bereich keine qualifizierte Verbesserung“ erkennen konnte.
Im Gegenteil: Die Seniorin aus Hasselfelde, die zur Dialyse gebracht werden müsse, käme dann nur als Zweite an die Reihe, so Schomburgs Befürchtung.
„Die Patienten am Rand des Landkreises werden nicht schlechter versorgt“, betonte dagegen Landrat Martin Skiebe (CDU). „Die Gesamtversorgung wird sich nicht verschlechtern. Es gibt keinen Anlass, einen Nachteil zu sehen.“
Im Landkreis Harz sind nur noch Fahrzeuge unterwegs, die sowohl für den Rettungsdienst als auch für den qualifizierten Krankentransport genutzt werden, erklärt Michael Werner, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst im Landkreis Harz. Bei diesen „Mischfahrzeugen“ handele es sich um voll ausgestattete Rettungswagen, die „zu bestimmten Zeiten als Krankentransportwagen, aber jederzeit in der Notfallrettung“ eingesetzt werden.
Manchmal genügt auch ein Taxi
Im Falle eines Krankentransportes entscheide der Arzt, welches Fahrzeug dafür genutzt werde, so Werner. Denn nicht immer ist ein qualifizierter Krankentransport mit medizinischem Personal zur Beobachtung und Versorgung des Patienten an Bord nötig. In manchen Fällen sei ebenso ein Taxi ausreichend, teilweise könnten Patienten auch selbst zur medizinischen Behandlung fahren. (mz)