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Grundgebühr und pro Quadratmeter Rat der Verbandfsgemeinde Vorharz beschließt Satzung über Gebühren für Regenwassser

Von Petra Korn 09.08.2019, 13:56
Spaziergänger neben einer Pfütze
Spaziergänger neben einer Pfütze dpa

Wegeleben - Über Jahre immer wieder aktuell und in vergangenen Monaten in der Verbandsgemeinde Vorharz viel diskutiert, wird sie nun kommen: eine Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung. Der

Verbandsgemeinderat hat die entsprechende Satzung in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen. Erhoben werden sollen die Gebühren analog jenen, wie sie beim Trink- und Abwasserzweckverband (TAZV) Vorharz gelten: Damit müssen Eigentümer, von deren Grundstücken Regenwasser in das Kanalnetz gelangt, nun eine Grundgebühr in Höhe von 55 Euro und eine Gebühr von 43 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche pro Jahr zahlen.

Mit der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt tritt sie in Kraft

Die Satzung soll mit der Veröffentlichung im August-Amtsblatt in Kraft treten. Wie Verbandsgemeindebürgermeisterin Ute Pesselt sagte, würden in diesem Jahr noch keine Gebührenbescheide verschickt; das solle 2020 für die ab 1. August dieses Jahres erhobenen Gebühren erfolgen.

Der Rat habe sich seit Jahren Gedanken gemacht, wie eine für die Bürger erträgliche Lösung gefunden werden könnte, sagte Rena Jüngst (Wählergruppe Ditfurt). Die Verbandsgemeinde müsse vorhanden Regenwasserkanäle unterhalten, sanieren und auch neue bauen, „und dafür muss Geld da sein“.

Und dazu müsse die Verbandsgemeinde Möglichkeiten für Einnahmen ausschöpfen, machte sie deutlich und fügte mit Blick auf die zu erhebende Gebühr hinzu: „Das ist eine Einnahme, mit der wir uns sehr, sehr schwertun.“

Aus Sicht von Wolfgang Mauritz (FDP) sei es „hilfreich“, konkrete Zahlen zu nennen, was das Thema Regenwasserentsorgung die Verbandsgemeinde beispielsweise im Jahr 2018 gekostet habe. Jährlich seien 250.000 Euro für Abschreibungen der Anlagen aus dem Haushalt der Verbandsgemeinde aufzubringen, erklärte Ute Pesselt und verwies darauf, dass die Zahlen auch bei vorherigen Beratungen vorgelegt worden seien.

Geld für Reparatur an den Kanälen soll aus dem Haushalt der Gemeinde fließen 

Geld für Reparatur an den Kanälen ist „eigentlich nicht eingeplant“. Seien sie erforderlich, müssten sie aus dem laufenden Haushalt „zulasten anderer Maßnahmen“ finanziert werden. „Wir haben in den vergangenen Jahren immer nur das Allernötigste gemacht“, so Bauamtsleiter Harald Brockelt. Erforderliche Reinigungen beispielsweise seien nicht durchgeführt worden.

Das über die Gebühr eingenommene Geld wird zunächst in den Haushalt der Verbandsgemeinde gehen - aber nur für eine Übergangszeit: Denn ab 2021 soll der TAZV für die Regenwasserentsorgung zuständig sein. (mz)