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Prozess gegen Drogenhändler Prozess gegen Drogenhändler aus der Stadt Falkenstein im Harz: Dealer wird nach Jahren rückfällig

Von Andreas Bürkner 08.05.2018, 07:53
Der Angeklagte muss sich mit seinem Anwalt Tobias Reulecke im Landgericht Magdeburg verantworten.
Der Angeklagte muss sich mit seinem Anwalt Tobias Reulecke im Landgericht Magdeburg verantworten. Andreas Bürkner

Ermsleben/Magdeburg - Der Zufall hat der Polizei geholfen, einen Täter zu ermitteln, den sie vorher gar nicht mehr im Visier hatte. So geschehen am 12. September 2017, als in Ermsleben eine alte Halle des ehemaligen Kreisbetriebes für Landtechnik am Falkensteiner Weg ausbrannte.

In einer Kfz-Werkstatt war ein Auto in Brand geraten und später explodiert. Das Feuer vernichtete dabei den größten Teil der riesigen Halle - nur ein kleiner Bereich blieb verschont.

Ballenstedter Feuerwehrleute entdeckten mehrere Pflanzkübel

Die Kameraden der Ballenstedter Feuerwehr staunten nicht schlecht, als sie bei der Kontrolle wegen möglicher Brandnester an dieser Stelle die Tür öffneten und auf mehrere Pflanzkübel stießen.

Was sie vorfanden, war eine illegale Hanfplantage mit 35 Cannabispflanzen sowie neun Setzlingen. Riechen konnten sie den markanten Duft allerdings nicht: „Wir trugen doch Atemschutzmasken“, erklärte einer der Feuerwehrleute als Zeuge in der Verhandlung, die am Montag am Landgericht Magdeburg begonnen hat.

Beim Mieter der Halle klickten die Handschellen

Bei Torben T. (Name geändert) aus Meisdorf, dem Mieter dieses Hallenbereichs, klickten schon wenige Wochen später die Handschellen, nachdem die Polizei auch in seiner Wohnung verschiedene Betäubungsmittel fand. Und er war den Beamten bereits bekannt.

Schon vor zwölf Jahren wurde der inzwischen 41-Jährige vom Amtsgericht Quedlinburg wegen ähnlicher Delikte wie im neuen Prozess zu zwei Jahren Haft verurteilt, die damals noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch seine Fahrerlaubnis verlor er.

Die Warnung des ersten Urteils ist verpufft

Doch der Warnschuss scheint nicht gewirkt zu haben, wie das aktuelle Verfahren zeigt. In diesem wirft die Staatsanwaltschaft dem Falkensteiner vor allem illegalen Drogenerwerb und -handel, Hanfanbau sowie unerlaubten Waffenbesitz vor.

Begründet wird es einerseits mit den gefundenen Substanzen - unter anderem listete Richterin Claudia Methling über 220 Gramm Amphetamine, Ecstasypillen und Pulver zum Strecken von Kokain und Marihuana auf -, zum anderen mit diversen Waffen, die möglicherweise zum Schutz der Plantage dienen sollten.

Der Beschuldigte bestätigte zwar, die Waffen zu besitzen, wie ein Luftgewehr mit Zielfernrohr, das aber ungeladen und ohne Munition vorgefunden wurde, Dolch, Schwert, Klappmesser oder eine Wurf-Axt, sie aber aus Interesse gesammelt zu haben. „Ich wollte damit keinen Menschen verletzen“, sagte er.

Zudem bekannte er, selbst Drogen zu nehmen und deshalb einen Teil für den Eigenbedarf gezüchtet zu haben. Den anderen habe er veräußert, um sich verschiedene andere Betäubungsmittel finanzieren zu können.

Einnahmen finanzierten die eigene Drogensucht

Seit vier Jahren ist der Mann, der das Fachgymnasium vor dem Abschluss beendete und eine Berufsausbildung abschloss, ohne Arbeit und lebt von Hartz IV. Schon mit 15 Jahren habe er aufputschende Amphetamine genommen, mit etwa 20 begann er mit Cannabis.

Weil sein Vater ein Trinker war, habe er zumindest den Alkohol gemieden. Obwohl ihm schon bei seiner ersten Verurteilung eine Therapie empfohlen wurde, nimmt er - abgesehen von kleinen Unterbrechungen - bis heute verschiedenen Drogen ein.

Gutachter drängt auf einen Drogenentzug

Deshalb empfiehlt der Gutachter im neuen Prozess, den Angeklagten unbedingt zu einem bis zu zwei Jahre dauernden Entzug zu schicken. Möglicherweise sei ein Schlaganfall, den er in der Untersuchungshaft erlitt, eine Folge seines langen Drogenkonsums.

Die Polizei fand auch Verkaufslisten, die vom Angeklagten stammen, „aber schon vor ein, zwei oder fünf Jahren geschrieben wurden“, wie Verteidiger Tobias Reulecke erklärte. „Ich habe früher auch Geld verliehen oder Zweiräder repariert“, ergänzte sein Mandant und fügte an: „Das hat kaum etwas mit den Betäubungssachen zu tun.“

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, möglicherweise wird dann auch schon das Urteil gegen den Beschuldigten verkündet. (mz)