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Wildschweine als Haustiere Neustädter Straße Thale: Jens Rennecke streitet sich mit Landkreis Harz über Haltung von Wildschweinen

Von Petra Korn 03.11.2018, 08:57
Jens Rennecke füttert seine Wildschweine Willi und Berta - hier ein Bild aus dem Jahr 2015.
Jens Rennecke füttert seine Wildschweine Willi und Berta - hier ein Bild aus dem Jahr 2015. Wohlfeld

Thale - Seit 2015 leben sie auf einem Grundstück in Thale: die Wildschweine Willi und Berta. Jetzt ist Jens Rennecke, der sich um Wildtiere in Not kümmert und die beiden aufgepäppelt hat, in großer Sorge um die Tiere:

Der Landkreis „bombardiere“ den Eigentümer des Grundstücks, das er gepachtet habe, mit Bußgeldbescheiden und fordere diesen auf, die Wildschweine von dem Grundstück zu entfernen, sagt Rennecke.

„Man will mir die Wildschweine wegnehmen“

„Es zielt alles darauf ab, die Wildschweine wegzunehmen“, so der Thalenser weiter, der, wie er sagt, auch um das Leben seiner Schützlinge fürchtet. Die Schreiben an den Grundstückseigentümer nennt er „ein absolutes Unding“: Es sei für ihn „Willkür“, andere „nötigen zu wollen, gegen einen laufenden Betrieb vorzugehen“.

Denn einen solchen habe er anmelden müssen - Vorschrift für Halter von Schweinen. Streit um die Wildscheine gibt es nicht zum ersten Mal. Rückblick: Der Keiler, der als Frischling von einem Hund aus dem Wald geschleppt worden war, und die Bache, als freilaufender Frischling in Wernigerode gefunden, waren als Winzlinge zu Jens Rennecke gekommen.

Rennecke baute ein Gehege für die Wildschweine

Er habe, sagt der Thalenser, sich nach den Vorschriften für die Haltung solcher Tiere erkundigt, dem Landkreis seine Absicht kundgetan, dass und unter welchen Bedingungen er die Wildschweine halten wolle, das Gehege gebaut und dies mit Fotos dokumentiert. Im April 2016 habe es einen Abnahmetermin gegeben - mit einem Protokoll und der Registrierung mit gültiger Betriebsnummer, sagt Jens Rennecke.

Schon 2016 habe es erste Beschwerden aus der Nachbarschaft gegeben - und deshalb auch diesen Vor-Ort-Termin, erklärt Manuel Slawig, Pressesprecher des Landkreises Harz. Das Veterinäramt habe dabei zu prüfen gehabt, ob die Grundsätze zur Haltung von Schwarzwild durch Privatpersonen in dem Gehege, das zuvor schon genutzt worden sei, berücksichtigt worden seien.

Kreis-Sprecher: Veterinäramt reagierte auf Beschwerden von Nachbarn

Und hinter der Betriebsnummer verberge sich die Registrierung als Schweinehalter; es gebe eine Anzeigepflicht beim Veterinäramt. „Eine uneingeschränkte Haltungserlaubnis auf einem Grundstück lässt sich daraus nicht ableiten“, so Slawig. In mehreren Gesprächen sei Rennecke darauf hingewiesen worden, dass die Haltung der Tiere innerhalb der Ortslage nicht zulässig sei.

Im Sommer 2017 aber habe der Landkreis eine Beschwerde eines Anwohners mit der Forderung einer Nutzungsuntersagung für das Grundstück zurückgewiesen, sagt Rennecke. Der Nachbar, so die Begründung, habe die Haltung der Schweine weit über eine übliche Einspruchsfrist hinaus geduldet.

Alternativ-Standort sei wegen Naturschutz abgelehnt worden

Und eine Nutzungsuntersagung sei unverhältnismäßig, weil Rennecke zugesagt habe, nicht nur die Frischlinge - Willi und Berta hatten zum dritten Mal Nachwuchs - woanders unterzubringen, sondern auch den Keiler und die Bache selbst. Das, so sagt der Thalenser jetzt, habe er auch versucht.

Er habe dem Landkreis vorgeschlagen, die Wildschweine auf ein Grundstück außerhalb des Wohngebiets umzusiedeln. Doch der Standort sei wegen naturschutzrechtlicher Bedenken und „dem Risiko, dass das Schwarzbauten nach sich zieht“, abgelehnt worden. „Ich habe bis heute nichts Schriftliches“, begründet Rennecke, warum er sich entschieden habe, die Tiere auf dem Pachtgrundstück zu belassen.

Da angekündigt worden sei, die Tiere bis Oktober 2017 umzusiedeln, habe es im November einen Kontrolltermin gegeben, erklärt Slawig. Dabei habe Rennecke erklärt, keinen Zutritt mehr zu dem Grundstück zu haben; die Frage, ob die Tiere überhaupt seine Wildschweine seien, habe er nicht beantwortet.

„Da ein Nachweis darüber, ob es sich hierbei um die Wildschweine von Herrn Rennecke handelt, nicht erbracht werden konnte, konnte die Umsetzung dieser Tiere auch nicht von ihm verlangt werden.“

Kreis erließ Verfügung gegen die Haltung der Wildschweine

Daraufhin, so der Kreissprecher weiter, sei das weitere Verfahren gegen den Grundstückseigentümer geführt worden. Nach einem unbeantwortet gebliebenen Anhörungsschreiben sei eine Verfügung erlassen worden, die ein Nutzen des Grundstücks zum Halten von Wildschweinen untersage und auffordere, die Tiere zu entfernen.

Dazu seien Fristen gesetzt und inzwischen auch Bußgeld verhängt worden. Denkbar wäre, dass der Landkreis die Umsiedlung der Tiere veranlasst. Da die Haltung der Wildschweine in der Ortslage öffentlichem Baurecht widerspreche, sei die Kreisverwaltung gehalten, unabhängig von Anwohnerbeschwerden tätig zu werden, so Manuel Slawig.

Die Schweine seien seine Haustiere, argumentiert Rennecke

Dass er nach einer Meinungsverschiedenheit mit dem Eigentümer im November 2017 dann wieder Zugang zu dem Grundstück gehabt habe, darüber habe er den Landkreis informiert, sagt Rennecke. „Und alle wissen, dass es meine Schweine sind.“ Die für ihn Haustiere seien, so wie für andere Hunde oder Katzen „zum Familienkreis“ gehörten. (mz)