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"Brand ist Brand" MZ-Leserin ärgert sich über Lärm Martinshorn Feuerwehr Pansfelde: Ortswehrleiter weist auf Sonderwegerecht c2a738 StVO

Von Rita Kunze 16.04.2020, 07:56
Feuerwehr im Einsatz (Symbolbild)
Feuerwehr im Einsatz (Symbolbild) Kehrer

Pansfelde - Nachts ruhig schlafen zu können, das wünscht sich wohl jeder. Doch die Nacht zum Karfreitag hat für die Einwohner von Pansfelde ein jähes Ende genommen - vor allem für die acht Mitglieder der Ortsfeuerwehr, die zu dieser Zeit zu einem Einsatz ausrücken mussten.

Wenige Minuten vor Mitternacht hatte die Rettungsleitstelle des Landkreises Harz die Wehr über einen Feuerschein in Richtung Pansfelde informiert. Dass es sich dabei um ein illegal entzündetes Osterfeuer in Molmerswende im Nachbarlandkreis Mansfeld-Südharz handelt und die Pansfelder bei dem Einsatz nicht gebraucht werden, wusste zu diesem Zeitpunkt niemand.

MZ-Leserin ärgert sich über Lärm im „verschlafenen Dörfchen“

Aber dass die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn zu mitternächtlicher Stunde durch den Ort fuhr und zuvor durch die Dorfsirene zum Einsatz gerufen wurde, dafür hatte nicht jeder Verständnis.

„Bei allem Respekt vor dem wichtigen Ehrenamt der freiwilligen Feuerwehren ... muss es aber nicht sein, dass man ... ‚Sonderwegerechte‘ mit lautem Getöse einräumt“, schreibt Monika Stahlberg in einer E-Mail an die MZ. Die Notwendigkeit, das Martinshorn einzuschalten, ist ihrer Ansicht nach „in einem nächtlich so verschlafenen Dörfchen meist eher nicht der Fall“, schreibt sie weiter. „Disponenten, Einsatzleiter und Fahrer von Einsatzfahrzeugen sollten mit Vernunft und Augenmaß handeln.“

„Brand ist Brand. Da gibt es kein Ermessen“, sagt dazu der Pansfelder Ortswehrleiter Heinz-Jörg Rockmann auf Nachfrage der MZ. Der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn sei gesetzlich vorgeschrieben, erklärt er und verweist auf den Paragrafen 38 der Straßenverkehrsordnung

„Brand ist Brand. Da gibt es kein Ermessen“, sagt Ortswehrleiter Heinz-Jörg Rockmann

„Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden ... oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“

Blaulicht und Martinshorn einzuschalten, sei eine Pflicht, um andere Verkehrsteilnehmer auf das Sonderrecht der Feuerwehr hinzuweisen, aber auch, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Und auch in jener Nacht seien „genügend unterwegs“ gewesen, „als Schaulustige“, erinnert sich der Ortswehrleiter, der nach eigenen Worten in seiner bisherigen Amtszeit noch keine Beschwerde über den Einsatz des Martinshorns erhalten hat. „Es hätte auch sein können, dass es in der Gemeinde brennt“, sagt Rockmann. „Man muss immer mit dem Schlimmsten rechnen.“  (mz)