Landkreis Harz warnt Landkreis Harz warnt: Wer Grünschnitt abkippt, zahlt Strafe

Quedlinburg - In jüngster Zeit häufen sich die illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen wie Grünschnitt, Heckenschnitt und anderer kompostierbarer Abfälle in der Feldflur und im Wald, beklagt die Kreisverwaltung. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssten Rasen- und Heckenschnitt, Laub und andere Gartenabfälle im eigenen Garten kompostiert oder der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz (Enwi) überlassen werden.
„Wer seinen Grünschnitt jedoch im Wald oder der Feldflur entsorgt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem erheblichen Bußgeld bestraft werden kann“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Entsorgung von Gartenabfällen schade der Natur, weil abgelagerter Rasenschnitt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen führe. Durch diese Überdüngung und Fäulnisbildung durch Grünschnitt komme es zu Störungen in der Nährstoffzusammensetzung und im Nährstoffkreislauf der Böden.
So könnten sich zum Beispiel stickstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln ausbreiten, während anspruchsvolle Pflanzen an Wegesrändern verschwänden. Zweige von Strauch- und Baumschnitten könnten Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen zur Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen führen.
Heimische Wildpflanzen sowie die von diesen abhängige Tierarten würden verdrängt. Die sachgerechte Entsorgung sei daher für alle Pflicht. Sofern keine Eigenkompostierung stattfinde, seien pflanzliche Abfälle - wie andere Haushaltsabfälle auch - dem Entsorger zu überlassen.
Im Landkreis Harz wurden durch die Enwi mehrere Möglichkeiten dazu eingerichtet: So können bis zu zwei Kubikmeter pro Anlieferung und Tag kostenlos an den insgesamt acht Wertstoffhöfen abgegeben werden (die MZ berichtete). Darüber hinaus bietet die Enwi mehrfach im Jahr eine kostenlose Grünschnittsammlung an.
Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen im Wald oder der Feldflur führe auch zu einer finanziellen Belastung der Allgemeinheit. So musste die Enwi allein im Jahr 2016 für Kosten von etwa 13.500 Euro aufkommen, die beim Einsammeln und Entsorgen illegaler Gartenabfälle anfielen.
Mit Hinweisen zu Verursachern solcher illegalen Ablagerungen von Gartenabfällen, aber auch von anderen Abfällen kann man sich an das Umweltamt des Landkreises Harz unter Telefon 03941/59 70 57 64 oder -57 93 wenden. (mz)