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Kita Kinderbetreuung im Domänenhof Radisleben: Stadt Ballenstedt lehnt vorübergehende Aufnahme von fünf Kindern ab

Von Rita Kunze 16.01.2019, 14:58
Die Kita Radisleben hat im Dezember eine Spielscheune eingeweiht. Dort können sich die Kinder bei schlechtem Wetter austoben.
Die Kita Radisleben hat im Dezember eine Spielscheune eingeweiht. Dort können sich die Kinder bei schlechtem Wetter austoben. Marco Junghans

Radisleben - Mit seinem Konzept als „Kindertagesstätte auf dem Bauernhof“ ist der „Domänenhof“ in Radisleben beliebt. Die Kapazität der Einrichtung ist auf 75 Kinder ausgelegt; zwischen April und August sollen weitere fünf dazukommen. Dafür braucht die Kita eine Ausnahmegenehmigung - die ihr die Stadt Ballenstedt aber nicht erteilen will.

In Ballenstedt und Ortsteilen gibt es 400 Kindergartenplätze

In der Kernstadt und den Ortsteilen gibt es fünf Kindertagesstätten mit insgesamt rund 400 Plätzen, drei davon befinden sich in städtischer Trägerschaft. Das „Kinderland am Nicolaihof“ wird von der Anhaltischen Diakonissenanstalt Dessau getragen, Träger der Kindertagesstätte „Domänenhof“ Radisleben ist der 2003 im Ort gegründete Verein „Tiere helfen Kindern“.

Die Kita Radisleben ist dabei die einzige, die eine Ausnahmegenehmigung beantragt, sagt Birgit Wartmann, Sachbearbeiterin Kultur und Schulen der Stadtverwaltung. In den anderen Einrichtungen gebe es keine Überbelegung, stattdessen seien in der Kita „Spatzennest“ und im „Nicolaihof“ in der Kernstadt Plätze frei.

Im Spatzennest und im Nicolaihof gibt es freie Plätze

Deswegen werde das Ansinnen des „Domänenhofs“ abgelehnt, sagt Amtsleiter Christian Mühldorfer-Vogt: „Wir begrüßen das Konzept der Kita, aber wenn wir dem Antrag nachkommen, haben wir Mehrausgaben wegen der freien Plätze in den anderen Einrichtungen.“

Grund ist die Finanzierung der Kinderbetreuung, die auf der Kostenteilung zwischen Land, Landkreis, Kommune und Eltern basiert. Stadt und Eltern teilen sich die Hälfte der Kosten, wobei die Stadt Ballenstedt die Kinderbetreuung nach eigenen Angaben sogar mit knapp 68 Prozent bei Krippen und mit 64 Prozent bei Kindergärten finanziert. Den Rest übernehmen die Eltern.

Sind Plätze frei, fehlen der Stadt diese Einnahmen

Sie zahlen für die Betreuung ihrer Kinder in einer städtischen Einrichtung Beiträge, die nach der Anzahl der Betreuungsstunden gestaffelt sind und je nach Betreuungsumfang in Krippe oder Kindergarten zwischen 100 und 215 Euro monatlich betragen.

Sind Plätze frei, fehlen der Stadt eben diese Einnahmen. Ausnahmegenehmigungen könne die Stadt daher nicht erteilen, „da bekommen wir Probleme mit der Kommunalaufsicht beim Landkreis“, sagt Christian Mühldorfer-Vogt.

Die Kreisverwaltung als Fachaufsicht habe im vergangenen Jahr bei einem ähnlichen Fall allerdings einer Ausnahmegenehmigung zugestimmt, berichtet Kindergartenleiterin Anja Amft. Und sie ist sicher, dass sie auch jetzt von dort eine Zusage bekommen würde.

Stadt will vor allem ihre eigenen Einrichtungen auslasten

Dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz komme die Stadt nach, sagt Birgit Wartmann. „Wir versuchen, jedes Kind unterzubringen.“ Die Frage ist nur, wo die Kinder betreut werden sollen - und da setzt die Stadt Prioritäten, um ihre eigenen Einrichtungen auszulasten.

Finanzielle Gründe will Anja Amft nicht gelten lassen. Sie setzt stattdessen auf eine besonders behutsame Eingewöhnung: Pro Gruppe und Monat werde immer nur ein Kind aufgenommen. Auf der anderen Seite würden zum 1. August rund 15 Schulanfänger verabschiedet.

Jugendamt bestätigte hohe Qualität des Eingewöhnungsmodells

Ohne Ausnahmegenehmigung könnte die Kita erst zu diesem Zeitpunkt wieder Kinder aufnehmen. „Das geht aber nicht mit zehn Kindern gleichzeitig, an unserem Konzept gibt es nichts zu rütteln“, erklärt Anja Amft. Das Jugendamt des Landkreises habe der Einrichtung eine hohe Qualität ihres Eingewöhnungsmodells bestätigt.

Das funktioniert jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn erst am 1. August neue Kinder aufgenommen werden können, weil die Kapazitätsgrenze bis dahin erreicht war, kommen Eltern in Schwierigkeiten, die ihr Kind schon früher in die Einrichtung geben wollen oder aus beruflichen Gründen geben müssen:

„Diese Eltern können ihre Kinder doch nicht in eine andere Einrichtung geben und dort nach drei Monaten wieder herausnehmen wie eine Jacke“, sagt Anja Amft. Eine Ausnahmegenehmigung, sagt sie, könnte helfen, auch solche Situationen zu vermeiden. (mz)