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Hartz IV-Empfänger Hartz IV-Empfänger im Landkreis Harz: Linke fordert Reform der Wohnkosten

Von Rita Kunze 01.06.2017, 07:45
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts.
Ein Stapel mit Akten liegt in der Posteingangsstelle eines Gerichts. dpa

Halberstadt - Wie groß darf eine Wohnung für Empfänger von Sozialleistungen sein? Und wie warm? Wie modern? Auf jeden Fall darf sie eines nicht sein: teurer, als der Landkreis festgelegt hat. Einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen werden demnach in Quedlinburg 60 bis 75 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden, die Brutto-Kaltmiete darf dabei höchstens 389,25 Euro betragen. Hinzu kommen Heiz- und Warmwasserkosten von 95,25 Euro - maximal. In Wernigerode sind es 404,25 Euro Brutto-Kaltmiete, in Harzgerode 399,75 Euro, in Ballenstedt und Thale jeweils 369 Euro.

Landkreis Harz ermittelte Richtwerte

Die Zahlen stammen aus der „Richtlinie zur Feststellung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung“, für die der Landkreis Harz Richtwerte zur maximalen Brutto-Kaltmiete und zu Heizkosten ermittelt hat.

Nach Ansicht der Linken-Fraktion im Kreistag lässt sich diese Richtlinie verbessern, indem sie mehr Flexibilität zulässt, was nach Ansicht der Fraktion durch die Aufnahme der so genannten „Gesamtangemessenheitsgrenzen“ möglich wäre. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion in den Kreistag eingebracht; der Sozialausschuss wird sich am Donnerstag als erster damit beschäftigen, die Vorlage geht ebenso in den Finanzausschuss und in den Betriebsausschuss der Koba (Kommunale Beschäftigungsagentur Harz). Am 14. Juni soll der Kreistag darüber entscheiden.

Ziel: Weniger Widersprüche und Klagen

„Ziel ist es, dass es weniger Widersprüche und Klagen gibt“, erklärt die Linken-Landtagsabgeordnete Monika Hohmann. Denn die Mieten und Heizkosten als so genannte Kosten der Unterkunft (KdU), die von der Koba gezahlt werden, sorgen bei den Betroffenen immer wieder für Ärger.

„Der Harz ist der Landkreis in Sachsen-Anhalt mit den meisten Widersprüchen und Klagen, noch vor Halle und Magdeburg“, sagt Hohmann. „Bei anderen nimmt es ab, bei uns nimmt es zu.“

Im März 2017 gab es im Landkreis Harz 11.274 Bedarfsgemeinschaften, von denen 2.194 Klage eingereicht hatten, davon 1.010 allein zu den Kosten der Unterkunft - das war landesweit Spitze. Im April gab es 11.216 Bedarfsgemeinschaften und 2.130 Klagen, davon 978 zu den KdU. Das müsste nicht sein, so Hohmann, wenn mit Kaltmiete, Neben- und Heizkosten variabler umgegangen werden könnte, unterm Strich aber immer noch die festgelegte Summe aus Brutto-Kaltmiete und Heizkosten stehen bleibt.

„Klima-Bonus“ für Bezieher von gedämmten Wohnungen?

Dann könnte es beispielsweise auch für Hartz-IV-Empfänger möglich sein, eine energetisch auf den neuesten Stand gebrachte Wohnung zu beziehen, selbst wenn die Kaltmiete über dem Limit liegt, denn bei den Heizkosten kann spürbar gespart werden. Im Antrag ist vom „Klima-Bonus“ die Rede, der derzeit nicht berücksichtigt wird, sagt Monika Hohmann: „Wenn modernisiert wird, wird es teurer, und das übernimmt die Koba nicht.“

Darüber hinaus soll in der Richtlinie laut dem Antrag der Linken-Fraktion der „Personenkreis mit besonderem Bedarf“ erweitert und damit die Tatsache berücksichtigt werden, dass der Anteil älterer Menschen im Landkreis Harz, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, weiter zunimmt. Als Beispiel wird ein Aufzug zu barrierefreien Wohnungen genannt, der zu höheren Mietkosten führe, „aber durch Zuschläge zu den angemessenen Mietobergrenzen aufgefangen werden“ könnte. (mz)