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Geflügelpest in Bad Suderode Geflügelpest in Bad Suderode: Erster Verdacht hat sich bestätigt

24.11.2016, 10:30
Verbotsschild mit Hinweis auf die Geflügelpest
Verbotsschild mit Hinweis auf die Geflügelpest dpa

Halberstadt - Ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe im Landkreis Harz hat sich am Mittwochabend bestätigt. Festgestellt wurde der Virus Typ H5N8 bei einem Huhn aus einer privaten Kleintierhaltung in Bad Suderode. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut, dem Veterinäramt des Landkreises bestätigt. Auch bei allen Geflügelhaltern des Ortes werden Proben in deren Beständen entnommen.

Bestand von 37 Hühner in Bad Suderode wurde beräumt

Der Amtstierarzt hat die Beräumung des Bestandes des betroffenen Kleintierhalters angeordnet. Dabei handelt es sich um insgesamt 37 Hühner. Bereits mit Bekanntwerden des Verdachtsfalles hat der Landkreis Harz mit der Vorbereitung von Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der hochpathogenen Virusvariante begonnen.

Neben der der Beräumung des Bestandes werden die Geflügelhaltungen im Umkreis von drei Kilometern durch Mitarbeiter des Veterinäramtes beprobt.

Stallpflicht für den gesamten Landkreis Harz gilt

Bereits am Mittwochabend hatte der Amtstierarzt Rainer Miethig die sofortige Stallpflicht für den gesamten Landkreis Harz angeordnet und den Verdachtsfall bestätigt. Als weiteren Grund dafür nannte die Pressestelle der Kreisverwaltung ein  hohes Ansteckungsrisiko für die  Geflügelpest durch durchziehende Wildvögel.

Konkret bedeutet das: Die Tiere müssen  in geschlossenen Ställen untergebracht werden oder unter einer „Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen muss“. Die Seitenbegrenzung müsse so gesichert sein, dass Wildvögel nicht eindringen können. Zusätzlich gelten  für alle Geflügelhalter strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Veranstaltungen mit Tauben hatte das Landesverwaltungsamt in Magdeburg bereits am 21. November untersagt.

In diesem Zusammenhang verweist der Landkreis Harz nochmal eindringlich auf die Einhaltung der Aufstallungverordnung und der besonderen Biosicherheitsmaßnahmen.

Das Virus H5N8 breitet sich schnell in Deutschland aus. Nach dem derzeitigen Wissensstand ist es für Menschen ungefährlich.

(mz)