Evangelische Sekundarschule Hedersleben Evangelische Sekundarschule Hedersleben: Landgericht weist Klagen der Schüler zurück

Magdeburg - Die Kündigung der privaten Schulverträge der Evangelischen Sekundarschule „Lebenswege“ in Hedersleben ist rechtens, das hat das Landgericht in Magdeburg am Freitagvormittag bestätigt. Richterin Silvia Schulze von der 9. Zivilkammer erklärte in ihrem Urteil, dass die Anträge der Schüler auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen werden. Mit der einstweiligen Verfügung wollten die Schüler erreichen, dass sie den Unterricht an der Sekundarschule weiter besuchen können, bis die Rechtmäßigkeit des Einstellens des Schulbetriebes geklärt ist.
Die Privatschule habe die Verträge wirksam, ordentlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, so ein Sprecher des Gerichts. „Das Grundgesetz gewährt privaten Schulträgern das Recht, Schulen zu errichten. Auf der anderen Seite ist es den Schulträgern aber auch möglich, diese wieder zu schließen." Auf die Gründe käme es dabei gar nicht an.
Hintergrund
Anfang Juni hatte die staatlich anerkannte Schule in Hedersleben die Schulverträge mit allen Schülern ordentlich zum 31. Juli sowie außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt. Der Schulträger, die Evangelische Johannes Schulstiftung in Magdeburg, gab an, nicht genügend Lehrer für insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer zu finden. Der Schulbetrieb soll daher vorläufig ab dem 1. August 2016 ruhen; die Schüler sollen auf andere Schulen aufgeteilt werden.
Die klagenden Schüler haben nun die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen. (mz)