Ärger um Pflichtbeiträge Ärger um Pflichtbeiträge: Jäger fühlen sich abgezockt

Quedlinburg - Nicht nur bei den Jagdgenossen im Landkreis Harz rumort es: „Im Bereich aller ostdeutschen Landesjagdverbände und Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossen schlagen die Wellen der Empörung hoch. Die Jäger werden mit Beitragsbescheiden der Berufsgenossenschaft (BG) konfrontiert, die zum Teil eine Steigerung von mehr als 200 Prozent zum Vorjahresbeitrag beinhalten“, erklärt Karl-Friedrich Kaufmann, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Sachsen-Anhalt.
Die Jagdgenossenschaft ist der Zusammenschluss der Bodeneigentümer. Und mit den Beiträgen sind die ehrenamtlichen Mitglieder einer Jagdgenossenschaft unfallversichert, so wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Rund 1.500 Jagdgenossenschaften gibt es in Sachsen-Anhalt - im Landkreis Harz sind es 1.401 Jäger und 106 Jagdgenossenschaften.
Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit gehören Personen, die für die Jagdgenossenschaft ehrenamtlich tätig sind, kraft des Gesetzes zum Kreis der versicherten Personen. Hieraus ergibt sich, dass laut Sozialgesetzbuch, dass eine Jagdgenossenschaft einer Berufsgenossenschaft zugehörig ist.
Auch die verantwortlichen Jagdbezirksinhaber, das sind die Jagdpächter und Inhaber von Eigenjagden, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SBG VII). Für alle Pächter und Pächtergemeinschaften von Jagdbezirken und Inhaber von Eigenjagden ist die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Die gesetzliche Unfall-Pflichtversicherung beginnt Kraft Gesetz mit dem Abschluss eines Jagdpachtvertrages und endet mit dem Erlöschen der Jagdpacht oder der Abgabe des Reviers.
Was ist nun der Stein des Anstoßes? Die Mitgliedsbeiträge für die Jagdgenossenschaften in der Berufsgenossenschaft seien von mindestens zwölf Euro im Jahr 2012 auf mindestens 80 Euro ab 2015 angestiegen. Mit der Erhöhung der Beiträge seien bundesweite Unterschiede bei „Unternehmen mit vergleichbarer Betriebsstruktur in der Beitragsgestaltung“ beseitigt worden, begründete die Berufsgenossenschaft. Der Höchstgrundbeitrag liege laut BG sogar bei 301 Euro.
„Wir werden hier so richtig abgezockt“, macht sich Kaufmann Luft. Deshalb rate die Landesarbeitsgemeinschaft Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.
Eine Alternative wäre, in die Verwaltungsberufsgenossenschaft zu wechseln. Doch auch dort werden mindestens 48 Euro pro Jahr an Mitgliedsbeitrag verlangt. „Das ist uns ebenfalls zu viel“, sagte der Ballenstedter. „Wir sind klar gegen die hohen Beiträge und das Erheben von Mehrfachbeiträgen.“ (mz)