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Marihuana in der Tupperdose 40-Jähriger aus Halberstadt wegen Drogenhandel vorm Landgericht Magdeburg: Marihuana in der Tupperdose

Von Petra Korn 02.07.2020, 07:56
Ein Plastiktütchen mit Marihuana liegt neben einer Zigarette.
Ein Plastiktütchen mit Marihuana liegt neben einer Zigarette. Symbolbild/Imago/biky

Halberstadt/Magdeburg - Als die Polizei an jenem Freitagnachmittag im Oktober 2019 vor der Wohnungstür eines Halberstädters steht, ermittelt sie eigentlich wegen eines Einbruchs. In der Nacht zuvor waren Unbekannte in ein Fahrradgeschäft in der Kreisstadt eingestiegen, hatten Räder und Teile entwendet.

Diebesgut, das die Polizei bei dem Halberstädter vermutet, findet sich nicht. Dafür wird den Beamten in der Einraumwohnung des Mannes schnell klar, dass dieser gegen das Waffen - und das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnte.

Ein Polizist berichtet von einem Dolch an der Wand und Bajonetten

„An der Wand hing ein großer Dolch, es lagen Bajonette rum“, erinnert sich einer der Polizisten. Und neben einem kleinen Tisch, auf dem Utensilien für den Drogenkonsum lagen, fiel den Beamten auch ein Glas mit etwas Marihuana auf.

Bei der Suche wurden weitere Drogen gefunden, darunter Marihuana und Haschisch in einer Tupperdose in der Waschmaschinentrommel. „Die ganze Küche war gefüllt mit ungezählten Medikamentenflaschen“, auch Dopingmittel waren dabei, so der Polizist als Zeuge vor dem Landgericht Magdeburg.

Vor dem muss sich der Halberstädter seit Dienstag verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen vor, mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Restmengen - 400 Gramm Haschisch und 300 Gramm Cannabis - seien bei der Wohnungsdurchsuchung Anfang Oktober vergangenen Jahres ebenso gefunden worden wie kleinere Mengen LSD oder Ecstasy und Feinwaagen und Tütchen zum Verpacken.

Polizei fand 400 Gramm Haschisch und 300 Gramm Cannabis in der Wohnung

Zudem soll der Angeklagte in seiner Wohnung verschiedene Waffen griffbereit aufbewahrt haben. Laut Anklage insgesamt elf: vom Schlagring über eine Schreckschusspistole, einen Teleskopschlagstock und ein Luftgewehr bis hin zu Campingbeilen, diversen Messern, zwei Bajonetten und dem Dolch.

Vor Gericht brach der 40-Jährige, der zunächst in Untersuchungshaft war, inzwischen aber wieder auf freiem Fuß ist, sein Schweigen. Was die Anklage aufliste, treffe weitestgehend zu.

Das Marihuana und Haschisch seien teils zum Eigenkonsum bestimmt gewesen, teils aber auch zum Verkauf, hieß es in einer Erklärung, die der Verteidiger für den 40-Jährigen abgab. Mit dem Geld, das er aus Sozialleistungen und für seine geringfügige Beschäftigung bekommen habe, habe er seinen eigenen Drogenbedarf nicht finanzieren können.

40-Jähriger gibt die angeklagten Vorwürfe weitestgehend zu

Die verschiedenen Waffen habe er schon sehr lange besessen. „Das war eine Sammelleidenschaft von mir.“ Er habe diese nicht im Zusammenhang mit dem Drogenverkauf gesehen.

Seit seiner vorläufigen Festnahme im vergangenen Jahr habe er selbst auch keine Drogen mehr genommen. „Unter dem Eindruck der Untersuchungshaft wurde mir bewusst, wohin mich der Konsum geführt hatte.“

Wie der 40-Jährige auf Nachfrage des Gerichts erklärte, habe er „zum Schluss täglich zwei bis vier Gramm“ Marihuana konsumiert, Kokain und Diazepam - ein Schlaf- und Beruhigungsmittel - sowie Subutex - ein Ersatzstoff für Heroin - gelegentlich.

Amphetamine habe er seit seinem 24. Lebensjahr genommen, „überwiegend an den Wochenenden, wenn ich nachts gearbeitet habe“, so der Angeklagte, der im Bereich Sicherheitsdienst tätig ist.

Richterin deutet Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an

Auf alles bei der Durchsuchung sichergestellte verzichtet der 40-Jährige. Wie er weiter sagte, wolle er wieder Fuß fassen, kümmere sich auch wieder um eine eigene Wohnung. Nach Entlassung aus der Untersuchungshaft habe er zudem telefonischen Kontakt mit einer Suchtberatung aufgenommen.

Eigentlich hatte der 40-Jährige zwischenzeitlich durch einen medizinischen Sachverständigen begutachtet werden sollen. Das, sagte der Angeklagte vor Gericht, sei nicht zustande gekommen, weil er Briefe nicht erhalten habe. Er sei aber weiter dazu bereit.

Ein solches Gutachten „wäre schon wichtig“, so die Vorsitzende Richterin. „Bei Ihrer Vita könnten die Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben sein“, machte sie dem Angeklagten deutlich. Der Prozess wird fortgesetzt. (mz)