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Regelwerk des DFB Regelwerk des DFB: Schlechtes Wetter ist ein Grund für einen Spielabbruch

16.08.2015, 18:51

Im aktuellen Regelwerk des Deutschen Fußball Bundes (DFB) ist das Verhalten bei sich verschlechternden Witterungsverhältnissen auf Seite 41 unter Punkt 5 wie folgt geregelt: „Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.“

Da sich die Wetteraussicht in Aken nicht verbesserte, entschied Schiedsrichter Sebastian Knick zurecht, die Partie abzubrechen. Hier kommt Punkt 10 auf Seite 41 des DFB-Regelwerks zum tragen: „Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen [...] sein.“

 (Brä)