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Corona-Pandemie Ordnungsamt in Anhalt-Bitterfeld kontrolliert verstärkt die Einhaltung der Regeln

Von Karl Ebert 18.09.2021, 12:22
Mit Tests kann die Isolation verkürzt werden.
Mit Tests kann die Isolation verkürzt werden. (Foto: dpa)

Köthen/MZ - Am Donnerstag hatte der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die vierte Änderung der Rechtsverordnung zur Abweichung bei der Corona-Testpflicht bekannt gemacht. Dort ist geregelt, welche Kriterien neben dem Sieben-Tage-Inzidenzwert zur Beurteilung der Pandemielage noch hinzugezogen werden und wer von der Testpflicht ausgenommen ist.

Verantwortung für Corona-Tests liegt bei den Veranstaltern

Vor dem anstehenden Wochenende weist Landkreissprecher Udo Pawelczyk noch einmal daraufhin, „dass das Gesundheitsamt verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung, insbesondere der geforderten Testpflicht durchführen wird“. Bei Verstößen werden die festgelegten Bußgelder erhoben. Die Verantwortung zur Umsetzung der Vorgaben liegt bei den Veranstaltern und Gastronomen. Die Bürgerinnen und Bürger werden zur eigenverantwortlichen Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen angehalten.

Zudem gab der Landkreis weitere Informationen zu Vorgaben und Zeiträumen bei Isolation und Quarantäne. Die offiziellen Stellen handeln weiterhin nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts. Eine 14-tägige Isolation wird demnach für infizierte Bürger ausgesprochen. Bei schweren Krankheitsverläufen wird am Ende der Isolierung eine PCR-Testung durchgeführt. Bei leichten Krankheitsverläufen oder fehlenden Krankheitssymptomen (asymptomatisch) erfolgt zum Ende der Isolation ein Antigen-Schnelltest.

Verkürzung des Quarantänezeitraums ist möglich

Liegt bei einer asymptomatischen Person nach vollständiger Impfung ein positiver PCR-Test vor, wird eine Isolierung von mindestens fünf Tagen festgelegt. Mit negativem PCR-Test an Tag fünf kann eine vorzeitige Aufhebung der Isolation erfolgen.

Eine zehntägige Quarantäne wird für Bürger angewiesen, die engen Kontakt (ohne Mindestabstand und/oder Maske für mehr als zehn Minuten) zu einer infizierten Person hatten. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Der Quarantäne-Zeitraum kann mittels negativem PCR-Test ab Tag fünf oder negativem Antigen-Schnelltest ab Tag sieben auch in diesen Fällen verkürzt werden.