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Infektionsschutz Bei der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg gilt die 2G-Regel

Besucher brauchen ab sofort einen Nachweis, ob sie geimpft oder genesen sind. Daneben sei „eine Kurzberatung an einem Notfallschalter“ möglich.

Aktualisiert: 25.11.2021, 09:58
Der Schriftzug „Agentur für Arbeit“ am Gebäude der Arbeitsagentur.
Der Schriftzug „Agentur für Arbeit“ am Gebäude der Arbeitsagentur. Foto: dpa

Ab Donnerstag gilt in den Räumen der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg die 2G-Regel. Für Gespräche sei dann der Nachweis nötig, geimpft oder genesen zu sein, teilte die Agentur mit. Es wird empfohlen, für persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind - oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, würden online oder per Telefon beraten, heißt es weiter. Daneben sei „eine Kurzberatung an einem Notfallschalter“ möglich. An den Notfallschaltern sei auch die Meldung möglich, dass man seinen Arbeitsplatz verloren hat.

Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass viele Anliegen „unkompliziert über die digitalen e-Services“ auf der Webseite erledigt werden könnten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg ist auch per Telefon erreichbar: 0340 / 502 1451.

Der Chef der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg, Torsten Narr, hatte sich im Juli optimistisch geäußert, was den regionalen Arbeitsmarkt betrifft. Die Lockerungen der Pandemiebeschränkungen hätten sich spürbar ausgewirkt. „Der Markt ist wieder angesprungen.“