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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Rummel um riesige Telekom-Rechnung

Von Katrin Löwe 27.11.2014, 19:24
Das Logo auf der Zentrale der Deutschen Telekom in Bonn.
Das Logo auf der Zentrale der Deutschen Telekom in Bonn. dpa Lizenz

Magdeburg - Aus einem ungewöhnlichen Zivilrechtsstreit wird jetzt wohl ein Kriminalfall: Im Zusammenhang mit einer 43-Millionen-Euro-Forderung an eine Frau aus Magdeburg hat die Telekom angekündigt, Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Das Magdeburger Landgericht hatte am Mittwoch zwei Prozesstermine veröffentlicht, in denen über die Rechtmäßigkeit der Telekom-Ansprüche und zweier Mahnbescheide an die Frau verhandelt werden sollte. Die Mahnbescheide über einmal 27,5 und einmal knapp 16 Millionen Euro, die die Magdeburgerin vom Amtsgericht Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zugestellt bekam, seien aber gar nicht von der Telekom veranlasst worden, sagte deren Sprecher Georg von Wagner gestern.

Unter falschem Namen

„Wir haben keine Forderung an die Frau“, so von Wagner. Weder die Telekom noch eine der mit ihr kooperierenden Inkassofirmen habe einen Antrag beim Amtsgericht Euskirchen gestellt. „Für uns ist offensichtlich, dass sich ein Unbekannter den Mahnbescheid erschlichen haben muss“ - unter dem Namen der Telekom. Mit welchem Ziel, ist rätselhaft. Nach MZ-Informationen sind die Anträge zwar maschinell lesbar, aber in Papierform mit Unterschrift eingereicht worden. Inkassofirmen und üblicherweise Großunternehmen nutzen den rein elektronischen Weg.

Rechtmäßigkeit wird nicht geprüft

Tatsächlich, so informierte das Amtsgericht Euskirchen, wird bei Anträgen auf einen Mahnbescheid zunächst nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht, auch nicht grundsätzlich, ob der Gläubiger der ist, als der er sich ausgibt. „Das ist bei 50000 Mahnbescheiden, die allein wir im Monat automatisiert erstellen, nicht möglich“, so Direktorin Petra Strothmann-Schiprowski. „Dazu gibt es das Widerspruchsverfahren.“ Legt ein Empfänger eines Mahnbescheides Widerspruch ein, müsse der Antragsteller sowohl seine Identität nachweisen als auch die Rechtmäßigkeit der Ansprüche. „Allein durch den Mahnbescheid droht außer der Aufregung noch kein Schaden“, so Strothmann-Schiprowski.

Kein Erfolg am Telefon

In diesem Fall hatte die Magdeburgerin das Schreiben des Euskirchener Gerichts im September erhalten - nach Angaben ihres Rechtsbeistandes ohne Kundin bei der Telekom zu sein oder je eine Rechnung erhalten zu haben. Er habe erfolglos versucht, den Fall mit der Telekom telefonisch zu klären. „Da etwas zu erreichen ist schwierig“, sagte der Rechtsbeistand der Frau. Deshalb habe er - wie bei ihm auch sonst üblich - neben dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid die Verhandlung an dem wegen des Wohnortes der Frau nun zuständigen Landgericht Magdeburg beantragt.

Gericht müsste prüfen

Dort begannen die Mühlen der Justiz zu mahlen. Die Telekom als vermeintlicher Gläubiger wurde aufgefordert, ihren Anspruch zu begründen und 475000 Euro Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. „Wir konnten den Fall aber gar nicht zuordnen“, so von Wagner. Wie es nun vor Gericht weitergeht, ist noch offen. Bestreite die Telekom, Urheber der Forderung zu sein, „müssten wir prüfen, ob auch Telekom drin ist, wo Telekom drauf steht“, so ein Gerichtssprecher. (mz)