Landesbeamte Landesbeamte: Irritation um das Weihnachtsgeld
Magdeburg/MZ. - Sachsen-Anhalts Beamten ist das Weihnachtsgeld im Dezember 2003 möglicherweise ohne geltende Rechtsgrundlage gekürzt worden. In Rundschreiben werden Beamte derzeit ermuntert, Nachzahlungen einzufordern. Das entsprechende Gesetz, das die Sonderzahlung senkt, sei an viele Behörden erst nach dem 1. Dezember verteilt worden und könne darum nicht angewendet werden, argumentieren die ungenannten Initiatoren. Ein hallescher Jura-Professor stützt ihre Position. Die Landesregierung ist anderer Meinung.
"Einige Widersprüche" seien bei der Landesregierung eingegangen, bestätigte Detlef Thiel, Sprecher des Finanzministeriums am Donnerstag. Für ihn steht aber fest: Alles war rechtens. Entscheidend sei die Veröffentlichung im Gesetzblatt am 29. November - vor dem Stichtag 1. Dezember. Man warte mögliche Muster-Verfahren gelassen ab.
Jura-Professor Reimund Schmidt-De Caluwe dagegen sagt: "Wenn es in der Tat so ist, dass die Gesetzblätter erst Anfang Dezember ausgeliefert worden sind, lohnt es sich für Beamte, diese Frage vor das Landesverfassungsgericht zu bringen." Die Argumentation, die in dem Rundschreiben aufgemacht wird, sei nachvollziehbar. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht anders geurteilt, doch entspreche die in dem Schreiben vertretene Auffassung der Mehrheitsmeinung unter Juristen. Zur Veröffentlichung eines Gesetzes gehöre mehr als der Abdruck im Gesetzblatt. Es müsse einen "gewissen Verbreitungsgrad" erreichen.
Wer Initiator der Brief-Aktion ist, bleibt offen. Sachsen-Anhalts Beamtenbund sei es nicht, sagte Landeschef Maik Wagner.