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Land hilft Studierenden wegen Corona Land hilft Studierenden wegen Corona: Regelstudienzeit wird um ein Semester verlängert

Von Walter Zöller 25.08.2020, 18:56
Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann.
Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Armin Willingmann. dpa

Magdeburg - Sachsen-Anhalt will die Regelstudienzeit an den Universitäten und Fachhochschulen im Land um ein Semester verlängern. So sollen Nachteile für Studierende durch die Corona-Pandemie verhindert werden. Eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes kündigte am Dienstag Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts an. „So stellen wir sicher, dass Studierende insbesondere bei Ansprüchen auf Bafög-Leistungen keinen Nachteil erleiden“, erklärte der Minister.

Die Regelstudienzeit ist im Hochschulgesetz festgeschrieben. Darin wird vorgegeben, wie viele Semester für einen Studiengang bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt werden. Wer länger an der Hochschule bleibt, muss damit rechnen, dass die Bafög-Zahlungen eingestellt werden.

Weitere Prüfungen

Die 54.000 Studierenden in Sachsen-Anhalt haben wie viele andere wegen der Corona-Krise mit großen Problemen zu kämpfen. Mitte März war der Hochschulbetrieb vollständig auf die Online-Lehre umgestellt worden, praktische Übungen fielen aus oder konnten nur sehr eingeschränkt angeboten werden, Prüfungen finden seitdem vielfach online statt.

Aus den daraus entstandenen unverschuldeten Belastungen dürften den Studierenden keine Nachteile entstehen, betonte Willingmann. Flexible Lösungen soll es zudem für erzielte Studienleistungen geben. Erfolgreich abgeschlossene Studien- und Prüfungsergebnisse während des Sommersemesters 2020 dürften nicht infrage gestellt werden. „Umgekehrt sollen den Studierenden aber auch coronabedingt schwächere Leistungen nicht auf die Füße fallen“, so der Minister.

Im Rahmen des Gesetzentwurfs erhielten die Hochschulen deshalb die Möglichkeit, „ihren Studierenden weitere Angebote etwa mit Blick auf die Wertung von Prüfungen als Freiversuche oder Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung zu unterbreiten“. Im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen könnten dann auch als nicht durchgeführt gewertet werden.

In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Regelungen. Willingmann geht davon aus, dass am Ende alle weitgehend an einem Strang ziehen werden.

Gravierende Krisenfälle

Das Ministerium will auch festschreiben, dass künftig solche Änderungen nicht mehr in einem Gesetz verankert werden müssen, sondern eine Rechtsverordnung reicht. „Wir müssen auch im Hochschulgesetz Vorkehrungen für gravierende Krisenfälle wie eine Pandemie treffen, um im Fall der Fälle künftig flexibel und angemessen reagieren zu können“, sagte Willingmann. (mz)