Korruptionsprozesse Korruptionsprozesse: Urteil im Leipziger Wasserwerke-Skandal

Dresden/dpa - Nach 55 Verhandlungstagen und etwa 40 Zeugen wird im Prozess um einem Millionenskandal bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) am Donnerstag das Urteil gesprochen. Das Verfahren gegen Ex-KWL-Chef Klaus Heininger als Hauptangeklagtem gilt als einer der bisher größten Korruptionsprozesse in Ostdeutschland. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung vor und hat acht Jahre Haft beantragt.
Heininger soll hinter dem Rücken der Leipziger Aufsichtsgremien von 2005 bis 2007 riskante Finanzwetten unter anderem bei der Schweizer Großbank UBS abgeschlossen haben, die mittlerweile geplatzt sind. Der Stadt soll dadurch ein Schaden von bis zu 300 Millionen Euro entstanden sein.
Landgericht Dresden soll neue Strafen verhängen
Für zwei mitangeklagte Finanzberater hat die Staatsanwaltschaft viereinhalb und fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zur Untreue beantragt. Diese sollen Heininger mit rund 3,5 Millionen Euro bestochen haben.
Das Dresdner Verfahren ist genau genommen bereits dessen zweite Neuauflage. Das Leipziger Landgericht hatte den Ex-Manager schon im Januar 2011 wegen drei Fällen der Bestechlichkeit und Untreue, der Bilanzfälschung in drei und der Steuerhinterziehung in vier Fällen zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Untreuevorwürfe hatten die Leipziger Richter fallen gelassen, weil diese auf geschäftlichen Verträge beruhten, die damals nur in englischer Sprache vorlagen. Das hatten diese als „Verfahrenshindernis“ gewertet.
Aus Sicht des Bundesgerichtshofes war diese Auffassung „rechtsfehlerhaft“. Er kippte das durch einen Deal zustande gekommene Urteil, nachdem der Generalstaatsanwalt Revision eingelegt hatte. Zudem monierten die Karlsruher Richter, dass die Bestechungsvorwürfe nicht ausreichend untersucht worden seien. Das Landgericht Dresden sollte nun vor allem die noch nicht abgehandelten Fälle von Untreue und die damit zusammenhängende Korruption näher untersuchen und neue Strafen verhängen.
Prozess neu gestartet
Der Beginn des Prozesses hatte sich wegen eines Wechsels bei den Verteidigern zunächst um mehr als zwei Monate verzögert. Zudem brauchte Heininger wegen einer Augenkrankheit mehr Zeit zum Studium der Akten. Wegen der langen Unterbrechung wurde der Prozess deshalb im November 2012 mit der Verlesung der Anklageschrift abermals neu gestartet. Heininger saß mit Unterbrechung von Februar 2010 bis Juni 2013 mehr als drei Jahre in Untersuchungshaft.
Seine Verteidigung widersprach der Staatsanwaltschaft. Der Manager habe Finanzmarktgeschäfte nach Beratung von Experten und zum Wohle der KWL getätigt, nicht, „um sich zu bereichern“. Seine Finanztransaktionen hätten vielmehr eigentlich den Sinn gehabt, finanzielle Risiken für die Stadt und die kommunale Gesellschaft zu verringern. Wenn es die Finanzkrise nicht gegeben hätte, würden diese noch immer laufen.
Um ein Honorar habe Heininger erst nach deren Abschluss gebeten. Die Vorwürfe der Untreue, Bestechlichkeit, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung seien somit teilweise nicht gerechtfertigt. Der Verteidiger plädierte dafür, die Strafe bei den ursprünglich verhängten vier Jahren und elf Monaten zu belassen, die sein Mandant mit der Untersuchungshaft praktisch verbüßt habe.
