1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Kontrolle ohne Anmeldung: Kontrolle ohne Anmeldung: 119.145 private Waffen in Sachsen-Anhalt angemeldet

Kontrolle ohne Anmeldung Kontrolle ohne Anmeldung: 119.145 private Waffen in Sachsen-Anhalt angemeldet

15.03.2014, 08:20
Eine Kaliber 9 mm Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte.
Eine Kaliber 9 mm Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte. dpa Lizenz

Magdeburg/Halle (Saale)/dpa - In Sachsen-Anhalt sind 119.145 Waffen im nationalen Waffenregister eingetragen. Dazu gehören Pistolen und Gewehre, aber auch Waffenteile wie Schalldämpfer oder Narkosegewehre, wie sie zum Betäuben von Tieren benutzt werden. Sportschützen und Jäger besitzen mit etwa 95 Prozent davon laut Innenministerium den größten - privaten - Waffenbestand im Land. Die Waffen müssen sicher verwahrt und verschlossen sein. Behörden kontrollieren dies ohne Anmeldung, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab.

Die Waffen sind in dem nationalen Register bundesweit erfasst. Das deutsche Waffenrecht war nach den Amokläufen von Erfurt und Winnenden verschärft worden. Zum 1. Januar 2013 hatte das Nationale Waffenregister seinen Betrieb aufgenommen. Vorher waren die Waffen dezentral bei rund 550 einzelnen Behörden in Deutschland erfasst worden. Das Waffenregister wird vom Bundesverwaltungsamt geführt und enthält zum Beispiel Namen, Anschriften und Geburtsdaten von allen Bürgern, die eine Waffe führen dürfen. Auch Daten zur Waffe - wie Hersteller oder Kaliber - werden gespeichert.

Keine Schätzungen zu illegalen Waffen

Ziel der zentralen Erfassung war es auch, die Ermittlungen bei Verbrechen zu erleichtern. Nach Angaben des Innenministeriums waren mit Einführung des nationalen Registers laut Statistik (Stand: Februar 2013) in Sachsen-Anhalt 115.666 Waffen- beziehungsweise Waffenteile aufgelistet, 3479 weniger als im Februar 2014. Schätzungen zu illegalen Waffen lägen nicht vor, seien auch nicht möglich, erklärte ein Sprecher.

Generell darf aber auch nicht jeder Privatmann eine Waffe haben. „Nur derjenige, der die erforderlichen Voraussetzungen nach dem Waffengesetz erfüllt“, betonte der Sprecher. Die strengen Kriterien seien im Gesetz geregelt, etwa zur persönlichen Eignung. Und: Wer einen Waffenschein oder eine Schießerlaubnis beantragt, müsse eine Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden, nachweisen.

Zuständig für Kontrollen, etwa ob der Besitz der Waffen rechtmäßig ist und der Besitzer diese auch vorschriftsgemäß sicher verwahrt, sind in Sachsen-Anhalt laut dem Waffengesetz die Landkreise, die kreisfreien Städte oder an deren Stelle auch die jeweilige Polizeidirektion, wie ein Sprecher der Stadt Halle erklärte.

„Kontrollen erfolgen unangemeldet“

„Die Kontrollen erfolgen unangemeldet“, betonte ein Polizeisprecher. 2012 und 2013 seien in Halle jeweils zwei geringe Verstöße festgestellt worden. Die beanstandeten Mängel seien vom Waffenbesitzer unverzüglich beseitigt und dies sei auch kontrolliert worden.

In Sachsen-Anhalts größter Kommune mit rund 231.500 Einwohnern sind derzeit 3801 Schusswaffen registriert. Das sind im Vergleich zu 2013 in Halle 181 Schusswaffen mehr. Aber: „Die Erhöhung rührt wahrscheinlich daher, dass seit Einführung des nationalen Waffenregisters bestimmte Zubehörteile wie ein Wechsellauf als eigenständige Waffen erfasst werden“, sagte der Polizeisprecher.

In Dessau-Roßlau waren nach Angaben der Stadt im Februar 2749 Waffen registriert, ein Jahr zuvor 2755. 60 Prozent der Waffen befinden sich bei Sportschützen, 35 Prozent bei Jägern. Freiwillig, etwa aus Altersgründen, habe niemand seine Waffe bei der Behörde abgegeben. In Halle war es 2013 eine Waffe, für die der Besitzer keine Verwendung mehr hatte, hieß es.