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Kommunalwahl 2024 Sachsen-Anhalt: So funktionieren Kreistag und Stadtrat

Am 9. Juni finden in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen statt. Dabei werden auch Kreistage und Stadträte neu gewählt. Doch wie sind diese eigentlich aufgebaut?

Von Julius Lukas Aktualisiert: 30.04.2024, 15:44
Im Zuge der Kommunalwahlen werden in Sachsen-Anhalt auch Kreistage und Stadträte neu gewählt.
Im Zuge der Kommunalwahlen werden in Sachsen-Anhalt auch Kreistage und Stadträte neu gewählt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Halle (Saale)/MZ. Sie waren mal mehr, die Kreise im Land. Aber mit der Gebietsreform 2007 wurden die zuvor 21 Landkreise auf elf eingedampft. Die drei kreisfreien Städte blieben jedoch erhalten, auch wenn Dessau durch Roßlau ergänzt wurde. Jede dieser 14 kommunalen Einheiten hat zwei vorgeschriebene politische Organe, die den Kreis/die Stadt repräsentieren und vertreten.

Mehr zu den Kommunalwahlen: Das sollten Sie über die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wissen

Bei den kreisfreien Städten sind es der Oberbürgermeister und der Stadtrat. Bei den Landkreisen Landrat und Kreistag. Während die obersten Verwaltungsbeamten (Oberbürgermeister und Landrat) eine Amtszeit von sieben Jahren haben, sind die Mitglieder in den Gremien für fünf Jahre gewählt.

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Wie wird man Mitglied im Kreistag/Stadtrat?

Wer gewählt werden möchte, muss nur wenige Voraussetzungen erfüllen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Man muss Deutscher oder Bürger der Europäischen Union sein und drei Monate im jeweiligen Wahlgebiet gelebt haben.

Unser Podcast zu den Kommunalwahlen 2024: Wahllokal – Sachsen-Anhalt wählt

Eine fachliche oder berufliche Qualifikation braucht es nicht. Von Vorteil ist, wenn man einer Partei oder Wählergemeinschaft angehört, da diese mehr Stimmen generieren können. Allerdings schaffen es immer wieder auch unabhängige Kandidaten in die Stadträte und Kreistage.

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Landkreise und Kreisfreie Städte von Sachsen-Anhalt.
Landkreise und Kreisfreie Städte von Sachsen-Anhalt.
Quelle: MZ Satz GmbH Lizenz

Wie viele Mitglieder hat ein Kreistag /Stadtrat?

Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landkreises beziehungsweise der Stadt. Magdeburg und Halle haben 56 Mitglieder, das wesentlich kleinere Dessau-Roßlau immerhin noch 50. Bei den Landkreisen schwankt die Zahl zwischen 42 (Altmarkkreis Salzwedel) und 60 (z. B. Burgenlandkreis).

Wie ist der Kreistag/Stadtrat aufgebaut?

Die kommunalen Volksvertretungen in Sachsen-Anhalt sind bunt. Gemeint ist damit vor allem die Vielfältigkeit deren Mitglieder. Diese sind unterschiedlich groß. 

Nachdem der Kreistag/Stadtrat gewählt ist, werden Fraktionen gebildet. Zumeist richten die sich nach den Parteien. Oft schließen sich Wählergemeinschaften zu einer Fraktion zusammen. Der Kreistag/Stadtrat hat zudem einen Vorsitzenden. Er ist selber Mitglied in dem Gremium und wird zu Beginn einer Amtsperiode gewählt. Zu seinen Aufgaben gehört die Einberufung und Leitung von Sitzungen.

Alle Kreistage/Stadträte bilden zudem Ausschüsse zu bestimmten Themen, wie Finanzen oder Kultur. Jeder Abgeordnete ist auch Mitglied in mehreren Ausschüssen.

Wo gibt es den größten Kreistag in Sachsen-Anhalt?

Laut dem Statistischen Landesamt sollen bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt in den drei kreisfreien Städten insgesamt 162 Stadträte gesucht werden. In den elf Landkreisen sollen hingegen insgesamt 558 Sitze vergeben werden. Den größten Kreistag mit 60 Kreistagsmitgliedern bildet dabei der Landkreis Harz. Die niedrigste Anzahl an Kreistagsmitgliedern mit jeweils 42 Räten haben der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Jerichower Land. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Mitglieder beträgt fünf Jahre.

Was verdient man im Kreisrat/Stadtrat?

Nichts. Zumindest bekommen die Abgeordneten kein Gehalt. Die Tätigkeit in einem kommunalen Gremium ist ehrenamtlich. Nur der Oberbürgermeister bzw. Landrat wird als gewählter Vertreter der Kommune bezahlt. Die Stadträte und Kreistagsabgeordneten bekommen aber trotzdem eine Aufwandsentschädigung. Sie besteht aus Sitzungsgeld und einer pauschalen monatlichen Vergütung.

Die meisten Abgeordneten sitzen zudem in Aufsichtsräten von kommunalen Firmen oder Unternehmen. Dort bekommen sie auch eine Entschädigung gezahlt. Allerdings steht den finanziellen Leistungen ein erhebliches zeitliches Engagement gegenüber. 15 Stunden oder mehr in der Woche sind die meisten Abgeordneten mit ihrem Amt beschäftigt.

Sind Kreistag und Stadtrat die Parlamente der Kommunen?

Nicht ganz. Sie sind zwar das oberste Gremium in der Kommune und die Volksvertretung auf dieser Ebene, haben aber im staatsrechtlichen Sinn nicht dieselbe Funktion wie Parlamente - also wie der Bundestag oder der Landtag. Nicht nur, dass sie keine so weitreichenden Entscheidungen treffen dürfen, sie gehören auch politisch gesehen zur Exekutive und nicht zur Legislative. Sie erlassen also keine Gesetze, sondern führen sie aus. Dabei haben sie aber einige Freiheit in der Art, wie sie Gesetze praktisch umsetzen.

Was wird im Kreistag/Stadtrat entschieden?

Landkreise und kreisfreie Städte haben grundsätzlich zwei Arten von Aufgaben: Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben. Sie zu erfüllen, ist der Job der beiden Organe der Kommune. Dabei ist der Landrat bzw. Oberbürgermeister hauptsächlich mit der Verwaltung befasst. In seiner Verantwortung steht der Betrieb der Stadt/des Kreises. Dabei muss er die Beschlüsse des Kreistages/Stadtrates umsetzen.

Die Volksvertretungen der Kommunen entscheiden auf Grundlage des Haushaltes, der sagt, wie viel Geld einer Kommune pro Jahr zur Verfügung steht. Dieses Geld wird zur Erfüllung der Aufgaben benötigt.

Bei manchen hat der Stadtrat dabei kaum Entscheidungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Meldewesen. Welche Farbe ein Reisepass hat, ist deutschlandweit festgelegt. Eine Kommune darf das nicht selber bestimmen. Hingegen muss ein Landkreis zum Beispiel den öffentlichen Nahverkehr organisieren, wie das gemacht wird, ist jedoch nicht vorgeschrieben und kann im Kreistag/Stadtrat diskutiert werden.

Dort wird auch über die freiwilligen Leistungen entschieden. Zu denen gehört beispielsweise die Tourismusförderung oder die kulturelle Entwicklung. Um solche Bereiche müssten sich die Kommunen nicht kümmern, sie tun es aber doch. Bei dem „Wie“ sind sie jedoch vollkommen frei.

Was darf der Kreistag/Stadtrat nicht bestimmen?

Zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben wird jeder Teil der Kommune mit Kompetenzen ausgestattet. Was der Landkreis macht und was die Gemeinden, ist jedoch regional sehr unterschiedlich geregelt. Allgemein gesagt, kann der Kreistag aber nicht in die Kompetenzen der Gemeinden eingreifen. Soll in einem Ort zum Beispiel eine neue Straße mit Fahrradweg gebaut werden, kann er das nicht verbieten - unterstützen allerdings schon.