Knöllchen vor dem Supermarkt Knöllchen vor dem Supermarkt : Jurist zweifelt Rechtmäßigkeit von Geldstrafen an

Dresden/Halle (Saale) - Vor immer mehr Supermärkten droht unaufmerksamen Kunden ein Knöllchen. Nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Autofahrer die Discounter-Stellflächen als kostenlose Dauerparkplätze genutzt haben, reagieren die jetzt mit Zeitbegrenzungen und einer Parkscheibenpflicht.
Wer das vergisst, dem droht eine Vertragsstrafe. Ein normales Bußgeld ist es nicht, da es sich bei den Parkplätzen um Privatgrundstücke handelt.
Doch sind solche Strafen überhaupt legal? Ein Dresdner Jurist meldet Zweifel an. Norbert Franke von der renommierten Kanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner hat gleich mehrere Einwendungen, warum seiner Meinung nach so eine Forderung nicht zwangsläufig legal ist, sagt der Anwalt gegenüber den „Dresdner Neuesten Nachrichten“.
Dar wichtigste Punkt: Eine Vertragsstrafe könne nur gefordert werden, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist, so Franke. Er bezweifelt dass den Unternehmen ein Schaden entsteht, nur weil jemand zu lange parkt. Eine Parkgebühr entgehe dem Betreiber des Platzes nicht. Das Parken sei für Kunden ja kostenlos.
Ein weiteres Problem sei, dass für die Vertragsstrafe der Halter angeschrieben werde. Der sei aber nicht verantwortlich. Das Unternehmen müsse also zwingend herausfinden, wer der Fahrer war.
Ein Problem für betroffene Autofahrer sei, dass es noch keine abschließende Rechtssicherheit gibt. Ein Musterverfahren, das für Klarheit sorgen könnte, wird von der Verbraucherzentrale zwar angestrebt, berichtet die DNN. Bisher habe aber noch kein betroffener Autofahrer diesen Weg bestritten. (mz/red)