Keine Vertretungsreserve in Sachsen-Anhalt Keine Vertretungsreserve in Sachsen-Anhalt: 330 langzeiterkrankte Lehrer im Land

Halle (Saale) - In Sachsen-Anhalt gibt es laut Kultusministerium in diesem Schuljahr circa 330 langzeiterkrankte Lehrer. Wie Pressesprecher Martin Hanusch auf MZ-Anfrage mitteilte, wird bei der Auswertung dann von langzeiterkrankten Lehrkräften gesprochen, wenn diese eine Ausfallzeit von sechs Wochen erreicht haben.
Dies hat, laut Hanusch, „nicht nur, aber auch etwas mit dem hohen Durchschnittsalter der Lehrkräfte von über 50 Jahren zu tun.“ So liege die Anzahl langzeiterkrankter Lehrerinnen und Lehrer bei insgesamt rund 14.600 Lehrerinnen und Lehrern im Schnitt der vergangenen Jahre (2011/2012: 274; 2012/2013: 300; 2013/2014: 282; 2014/2015: 330) bei etwa 300. „Das entspricht in etwa dem Durchschnitt der ostdeutschen Bundesländer“, so Hanusch.
Bei der Überprüfung seitens der Behörden gelten laut Kultusministerium die tarif- beziehungsweise beamtenrechtlichen Vorschriften. „Sind Lehrkräfte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, gibt es ein betriebliches Eingliederungsmanagement“, so Hanusch. „Sofern die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum andauert, kann bei bestehenden Zweifeln an der dauerhaften Dienstfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit eine ärztliche Untersuchung durch den Ärztlichen Gutachterdienst der Landesverwaltung veranlasst werden.“
Vertretungsreserve
Da mehr als zwei Prozent der Lehrer als langzeitverletzt registriert sind, gibt es bei der derzeitigen Unterrichtsversorgung von 101,5 Prozent keine Vertretungsreserve. Selbst bei den nun angestrebten 103 Prozent bleibt nur ein knappes Prozent Vertretungsreserve für kurzzeitige Krankheitsausfälle.
Auf die Anfrage, welche Vorkehrungen bei der Planung in den betroffenen Schulen getroffen werden, heißt es: „Es wird Haushaltsvorsorge im Rahmen von Vertretungsmitteln getroffen.“ Laut Hanusch existiert generell ein mehrstufiges Verfahren für den Vertretungsfall.
Dieses sieht vor, zunächst alle Ressourcen innerhalb der betreffenden Schule zu erschließen (Vertretung durch Kollegen, insbesondere bei kurzfristigen und zeitlich überschaubaren Erkrankungen). "Wenn Vertretungen innerhalb der Schule nicht mehr möglich sind, versucht das Landesschulamt über Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften anderer Schulen innerhalb einer bestimmten Region weiterzuhelfen", so Hanusch. "Hier sind auch Teilabordnungen möglich. Danach wird über die Region hinaus nach Vertretungsmöglichkeiten gesucht."
Aus dem Kultusministerium heißt es weiter: "Wenn auch das nicht weiterhilft, kann bei Vorhandensein freier Stellen neu ausgeschrieben werden und eine Neueinstellung angestrebt werden." Hanusch merkt aber an, "dass es in ländlichen Regionen Probleme geben kann, ausgeschriebene Stellen zu besetzen." Desweiteren könnten Lehrkräfte zeitlich befristet mit Mitteln aus dem Vertretungstopf eingestellt werden.
(mz)