Kampfhunde Kampfhunde: Oberbürgermeister fordert neue Regelung
Magdeburg/dpa. - Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) hat das Land aufgefordert, nach dem juristischen Aus für Sachsen-Anhalts Kampfhundeverordnung eine neue Landesregelung zu erarbeiten. Der angekündigte Verzicht darauf sei inakzeptabel, sagte er am Freitag. «Es kann nicht sein, dass hier die Verantwortung einmal mehr auf die Kommunen abgewälzt wird. Der Schutz der Bürger vor aggressiven und gefährlichen Hunderassen kann nur über gesetzliche Regelungen von Bund und Ländern gewährleistet werden.»
Die Spielräume der Kommunen, in dem Bereich präventiv wirksam zu werden, seien eher gering, sagte Trümper weiter. «Sie können erst eingreifen, wenn etwas vorgefallen ist, das Kind quasi im Brunnen liegt.» Gleichwohl werde in Magdeburg geprüft, ob die kommunale Gefahrenabwehrverordnung verschärft werden könne, um gegen auffällig gewordene Hunde und deren Halter entschiedener vorgehen zu können.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Regierungsparteien CDU und FDP auf ein Hundegesetz, über das in letzter Zeit diskutiert worden war, verzichten wollen. Auch ohne neues Gesetz sei ein Schutz vor gefährlichen Hunden möglich, etwa durch die Polizei und kommunale Regelungen. Hundehalter würden somit entkriminalisiert. Bei der FDP hieß es, die Kommunen müssten nunmehr über die Rechtmäßigkeit ihrer Kampfhundesteuern nachdenken.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte im Dezember die Mitte 2000 erlassene und im Frühjahr 2002 noch einmal verschärfte Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts aufgehoben. Diese verbot Haltung, Handel und Zucht bestimmter Hunderassen. Bereits vorhandene Tiere sollten unfruchtbar gemacht werden. Das Gericht argumentierte, es gebe keine hinreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien. Wichtig seien auch Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie Sachkunde und Eignung seines Halters.