Kampfhunde-Gesetz Kampfhunde-Gesetz: Sieben Fragen zum Schutz vor gefährlichen Tieren
Magdeburg/MZ. - Im Landtag zeichnet sich eine Mehrheit für ein Kampfhunde-Gesetzab. Nach anfänglichem Widerstand wollen nach MZ-Informationen weite Teile der CDU doch zustimmen. Der Koalitionspartner SPD unterstützt den Vorstoß ohne Vorbehalte. Das Landeskabinettwill am Dienstag das "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren" verabschieden. Es war nach mehreren Kampfhund-Angriffen auf den Weg gebracht worden.
Sieben Fragen und Antworten zum Thema.
Was sind Kampfhunde?
Im eigentlichen Sinn Hunde, die zu Tierkämpfen gezüchtet und ausgebildet wurden. In der aktuellen Diskussion wird der Begriff verwendet für potenziell gefährliche Rassen. Welche das sind, ist in 13 Bundesländern in Rasselisten aufgeführt. Einzig American Staffordshire Terrier und Pitbull gelten in allen 13 Listen als gefährlich. Bayern führt in seiner Liste 19 Rassen auf, Sachsen oder Rheinland-Pfalz nur drei.
Was für Regeln gelten derzeit?
Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland kein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Eine landesweite Verordnung war vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Bislang ist es Sache der Gemeinden, ob und wie sie Bürger zum Beispiel über Leinen- und / oder Maulkorbzwang in der Gefahrenabwehrverordnung schützen.
Wie nutzen die Kommunen ihre Möglichkeiten?
Sehr unterschiedlich. Hundehalter auf Reisen können sich schnell im Regel-Wirrwarr verirren. So enthält die Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft "An der Finne" (Burgenlandkreis) keine Leinenpflicht. Sie soll jetzt neben einem für zwölf Rassen geltenden Maulkorbzwang eingeführt werden. Zerbst sieht die Leinenpflicht nur für bissige Hunde vor. In Dessau gilt sie für alle Hunde in Grünanlagen und auf Spielplätzen. In Aschersleben, Naumburg und Merseburg etwa herrscht grundsätzlicher Leinenzwang. In Aschersleben haben Hunde zudem Spielplatzverbot. Maulkorb ist - wenn überhaupt - oft nur für bereits auffällige, bissige Hunde Pflicht. Hohenmölsen verlangt für gefährliche Hunde ein ausbruchssicheres Grundstück oder einen Zwinger.
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
In der Regel über Außendienstmitarbeiter der Ordnungsämter. In Halle achten Politessen und der Stadtordnungsdienst auf unangeleinte Hunde. Bußgelder variieren. Ballenstedt zum Beispiel kann bis zu 5 000 Euro kassieren, beim ersten Vergehen sind es 30 Euro. Merseburg bittet erst bei wiederholten Verstößen zur Kasse.
Kommt das neue Gesetz, fürchtet manche Kommune jedoch personelle Überforderung. "Politessen bräuchten eine Ausbildung zum Umgang mit den gefährlichen Hunden", sagt Sieglinde Wandt, amtierende Bürgermeisterin in Elsteraue (Burgenlandkreis). Wünschenswert seien gemeinsame Streifen von Polizei und Kommune. "Da reicht das Personal aber weder hier noch da", so Wandt. Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) forderte, dass die Durchsetzung "nicht auf Kosten der Kommunen" gehen dürfe.
Was sieht das neue Gesetz vor?
Zum ersten wird der Landesregierung das Recht eingeräumt, eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Zum zweiten wird eine Haftpflichtversicherungs-Pflicht für Halter gefährlicher Hunde eingeführt. Das Gesetz enthält keine Rasseliste, diese ist Bestandteil einer Verordnung, die parallel erlassen wird. Sie soll ebenso wie das Gesetz dann für alle Kommunen bindend sein.
Was enthält die geplante Verordnung?
Eine Rasseliste mit folgenden als gefährlich eingestuften Hunden sowie deren Kreuzungen: Pitbull-Terrier oder American Pittbull Terrier; American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier; Staffordshire-Bullterrier; Bullterrier; American Bulldog; Dogo Argentino; Fila Brasileiro; Kangal (Karabash); Kaukasischer Owtscharka; Mastiff; Mastino Napoletano. Als gefährlich werden zudem Hunde eingestuft, die einen Menschen gebissen oder Gefahr drohend angesprungen haben sowie jene, die ein anderes Tier gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Geregelt wird neben Leinen- und Maulkorbzwang, wer gefährliche Hunde halten darf: Menschen über 18 Jahre, die als polizeilich zuverlässig gelten und einen Sachkundenachweis abgelegt haben. Der Hund muss eine Wesensprüfung bestehen.
Haben Kommunen noch weitere Alternativen?
Viele Gemeinden versuchen, die Zahl gefährlicher Hunde über erhöhte Steuern zu begrenzen. Manche Kampfhundbesitzer melden Tiere deshalb aber nicht an. In Eisleben sind für gefährliche Hunde 204 Euro jährlich zu zahlen, in Halle 613,55 Euro. In Allstedt (Kreis Sangerhausen) sind es 720 Euro für den ersten und sogar 1 500 Euro für den dritten Hund. "Wir wollen in unserer Stadt keine Kampfhunde", so Allstedts Bürgermeister Jürgen Richter (parteilos). Für welche Rassen höhere Steuern gelten, ist unterschiedlich. Halle etwa führt 15 Rassen auf, Zeitz zwölf.