Justizvollzug Justizvollzug: Kindergeld von jugendlichen Häftlingen geht weiter an Eltern

München/Magdeburg/dpa. - Das Kindergeld für inhaftierte Jugendliche wird auch künftig an die Eltern ausgezahlt. Das Bundesfamilienministerium habe entschieden, dass das Geld nicht auf ein Konto der jeweiligen Haftanstalt überwiesen werde, berichtet das Nachrichtenmagazin «Focus». Das Ministerium habe damit einen Vorstoß der Jugendanstalt Raßnitz (Landkreis Merseburg-Querfurt) abgeblockt, die Teile der Haftkostenvon dem Kindergeld bezahlen wollte.
Das Land hätte so im vergangenen Jahr 573 000 Euro eingespart, die den 310 anspruchsberechtigten Jugendlichen zwischen 14 und 26 Jahren zustand. Von der Summe hätte man Vandalismus-Schäden der Gefangenen, Taschengeld oder Überbrückungsgeld zahlen können, sagte der Landeschef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, WolfgangJänicke.