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Justiz Justiz: Naumburg urteilt erneut gegen Görgülü

17.12.2006, 19:52

Halle/MZ/hak. - Inzwischen haben bereits fünf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlangt, Vater und Sohn zusammenzuführen. Weil das bisher nicht geschah, sind bereits drei OLG-Richter wegen Richterwillkür und Rechtsbeugung angeklagt.

Dennoch hat ein neuer Senat des OLG Görgülüs wiederholten Antrag "als zurzeit unbegründet abgewiesen", wie es in dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil heißt. Begründung: Der Senat vermag "nicht zu erkennen, dass der leibliche Vater zurzeit schon in der Lage ist, das Sorgerecht zum Wohle Christofers auszuüben". Eine Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund (Jugendamt) auf den Vater "widerspräche dem Kindeswohl". Die Verwurzelung des Kindes bei den Pflegeeltern müsse bedacht werden. Um sich gegen dieses Urteil zur Wehr zu setzen, muss Görgülü nun wieder in Revision gehen.

Christofer war kurz nach der Geburt ohne Görgülüs Wissen von seiner damaliger Lebensgefährtin zur Adoption freigegeben worden. Das Amtsgericht Wittenberg sprach Görgülü später das Sorgerecht zu. Dagegen zogen Jugendamt und Pflegeeltern vor das OLG und bekamen Recht. Seither läuft Görgülü seinem Recht hinterher.