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Inklusion in Sachsen-Anhalt Inklusion in Sachsen-Anhalt: Mehr Schüler mit speziellem Förderbedarf an Regelschulen

03.09.2015, 04:39
Nach ersten Erkenntnissen des Kultusministeriums wird die sogenannte Inklusionsquote im kommenden Schuljahr deutlich unter den mittelfristig erwarteten 28 Prozent liegen.
Nach ersten Erkenntnissen des Kultusministeriums wird die sogenannte Inklusionsquote im kommenden Schuljahr deutlich unter den mittelfristig erwarteten 28 Prozent liegen. dpa/Symbol Lizenz

Gütersloh/Magdeburg - In Sachsen-Anhalt lernen zunehmend mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf an Regelschulen und nicht an Förderschulen. Jedes vierte Kind mit Handicap besuchte im Schuljahr 2013/14 eine Regelschule, damit (25,1 Prozent) sei der bislang höchste Wert erreicht, wie eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt. Gleichzeitig sei der Schüleranteil an Förderschulen deutlich gesunken.

Dennoch sei die Situation für Kinder und Jugendliche mit Handicap weiterhin unbefriedigend: Es gebe nach wie vor mehr Schüler an Förderschulen als im Bundesschnitt. In Sachsen-Anhalt seien das 6,8 Prozent, im Bundesschnitt nur 4,7 Prozent. In der Sekundarstufe I sei das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne speziellen Förderbedarf die Ausnahme.

In den Kitas in Sachsen-Anhalt werde noch besonders stark auf Inklusion gesetzt. Der Anteil liege hier bei gut 86 Prozent und damit deutlich über dem Bundesschnitt von 67 Prozent. An den Grundschulen liege er schon niedriger bei 43,2 Prozent (Bund: 46,9 Prozent). In der Sekundarstufe besuchten nur noch 24,8 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule (Bund: 29,9 Prozent). Jeder zehnte der rund 2000 Förderschüler der Sekundarschule besuchte ein Gymnasium (Bund: 5,6 Prozent).

Laut Bertelsmann-Stiftung steht Sachsen-Anhalt besonders schlecht da bei den Abschlüssen der Schüler an Förderschulen: Es werden deutlich weniger Hauptschulabschlüsse erreicht als im Bundesschnitt. Fast 80 Prozent der Förderschüler verließen eine Förderschule ohne Hauptschulabschluss (Bund: 71,3 Prozent).

Grundlage für die Bemühungen um den gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Handicap ist die seit 2009 auch für Deutschland geltende UN-Konvention mit einem entsprechenden Rechtsanspruch. Es gibt aber noch deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern beim Besuch von lern- und körperbehinderten Kindern in „normalen“ Schulen. (dpa)