Immunität Immunität: Landtag entscheidet
Halle (Saale)/MZ. - Im Extremfallkann das Parlament damit seine Arbeitsfähigkeitaufrechterhalten. In der Praxis hebt der Landtagdie Immunität eines Politikers aber in allerRegel auf, wenn die Staatsanwaltschaft diesbeantragt. Geregelt ist die Immunität in Artikel58 der Landesverfassung. Nach einem Beschlussdes Landtags kann die Staatsanwaltschaft auchohne Aufhebung der Immunität ermitteln, mussdann aber vor Anklageerhebung den Antrag stellen.
Mit einem Strafbefehl wird ein Strafverfahrenbeschleunigt. Die Staatsanwaltschaft kannbei Gericht einen Strafbefehl beantragen anstattAnklage gegen einen Verdächtigen zu erheben.So ersparen sich die Beteiligten einen Gerichtsprozess.Akzeptiert der Angeklagte einen vom Gerichterlassenen Strafbefehl, gilt er als rechtskräftigverurteilt.