Ilsenburg Ilsenburg: Kein Haftbefehl gegen Mutter des toten Babys
Ilsenburg/dpa. - Der Haftrichter ging davon aus, dass sich die Frau in einer psychischen Notlage befunden hatte und von einemminderschweren Fall des Totschlags auszugehen ist, wie dieStaatsanwaltschaft Halberstadt am Samstag mitteilte. Daher liege ausSicht des Richters der Haftgrund der Schwerkriminalität nicht vor.Die Frau hatte gestanden, den lebend zur Welt gekommenen Jungenunmittelbar nach der Geburt in einem Wassergraben abgelegt zu haben.Das unbekleidete Kind war am Donnerstag entdeckt worden.
«Die Staatsanwaltschaft prüft eine Beschwerde gegen dieEntscheidung des Haftrichters», sagte Oberstaatsanwalt HelmutWindweh. Der Perspektive des Opfers sei so nicht ausreichend Rechnunggetragen. «In der Öffentlichkeit darf nicht der Eindruck erwecktwerden, dass man mit einem Neugeborenen machen kann, was man will.»Die Obduktion der Babyleiche in Magdeburg ergab, dass der Säuglinglebend zur Welt kam. Todesursache und -zeitpunkt sind allerdings nochunklar.
Das Motiv der Frau, die erstmals schwanger war, konnte noch nichteindeutig geklärt werden. Sie habe sich innerhalb eines kompliziertenBeziehungsgeflechts zwischen Eltern, ihrem Freund und demmutmaßlichen Vater des Kindes wohl auf sich allein gestellt gefühltund die Schwangerschaft verborgen, sagte Windweh. Vor diesemHintergrund sei zu prüfen, ob sie voll schuldfähig sei. Gegen dieFrau wird wegen Totschlags und Aussetzung mit Todesfolge ermittelt.