Hochwasser Hochwasser: Flut-Soforthilfe ist nicht für alle

Magdeburg/Halle/MZ - Der Garten eine Schlammwüste, das Spielzeug im Eimer - vom Hochwasser waren landauf, landab auch etliche Kindergärten betroffen, die von freien Trägern, also Vereinen oder anderen Institutionen, betrieben werden. Doch von der Flut-Soforthilfe des Landes können sie nicht profitieren, wie gestern das Finanzministerium bestätigte. Die nämlich ist nur für Privathaushalte, Hauseigentümer, Unternehmen und Landwirte gedacht. Halles Finanzdezernent Egbert Geier sprach von einer „Regelungslücke“.
Aus dem Ministerium hieß es, mit der Soforthilfe habe das Land zunächst betroffenen Bürgern und Firmen helfen wollen, damit deren Betrieb schnell wieder aufgenommen werden könne. Nun ist aber auch für freie Träger Hilfe in Sicht: Sie sollen Geld erhalten aus dem acht Milliarden Euro schweren Hochwasser-Fonds, den Bund und Länder vereinbart haben. Am Freitag hat der Bundesrat das dazu notwendige Gesetz verabschiedet. „Die Finanzierung des Wiederaufbaus ist damit gesichert“, sagte Sachsen-Anhalts Regierungssprecher Matthias Schuppe. Am kommenden Dienstag will die Landesregierung die exakte Höhe des im Land entstandenen Hochwasser-Schadens an den Bund übermitteln.
Technisch gesehen, handelt es sich bei überfluteten Kitas um den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur, in Sachsen-Anhalt ist deshalb das Bauministerium zuständig. „Wir wollen noch im Juli mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung abschließen, damit die Gelder fließen können“, sagte Sprecher Bernd Kaufholz. Wann das sein werde und welche Summen betroffene Einrichtungen im Einzelfall erhalten werden, sei aber noch offen. Auch die Stadt Halle vertröstet freie Träger auf den Bund-Länder-Fonds: „Die Vereine sollten ihre Schäden beim städtischen Bürgerservice melden. Dann können wir den Bedarf ermitteln“, sagte Finanzdezernent Geier.