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Hintergrund Hintergrund: Schulen müssen Kosten beachten

03.07.2003, 18:06

Schulfahrten und Schulwanderungen sind Bestandteile der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Die Rahmenbedingungen dafür sind in Sachsen-Anhalt am 13. September 2002 in einem neuen Erlass geregelt worden. Mehrtägige Klassenfahrten sollen nur alle zwei Jahre stattfinden und nicht länger als fünf Tage dauern. Vorrangig sollen Ziele in der Region ausgesucht werden. Auslandsfahrten sind erst ab Klasse zehn möglich. Nach dem Erlass legt die Gesamtkonferenz der Schule eine Reisekostenobergrenze fest, damit jedem Kind die Teilnahme möglich ist. Vor Abschluss von Verträgen müssen Vergleichsangebote für Unterbringung und Transport eingeholt werden.