Harzkreis Harzkreis: Anklage prüft Beschwerde im Mordfall Rimbach
MAGDEBURG/MZ/LÖ. - Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Magdeburg den Mann wieder auf freien Fuß gesetzt, der drei Monate zuvor unter Mordverdacht verhaftet worden war. Noch im November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhoben: Andreas S. stehe unter Verdacht, im August 1995 die 19-jährige Heike Rimbach in Lüttgenrode (Harz) ermordet zu haben. Entscheidendes Indiz der Ermittler: winzige Blutspuren vom Opfer, die dank neuer Untersuchungsmethoden an Tatort-Fasern nachgewiesen wurden, die auf den Schuhen von S. hafteten. Dennoch sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft behält sich vor, gegen den Beschluss des Landgerichts Rechtsmittel einzulegen. Zudem sollen weitere Zeugen gehört werden. "Den dringenden Tatverdacht sehen wir nach wie vor", sagte Sprecherin Silvia Niemann gestern. Eine Woche hat die Anklage Zeit, Beschwerde einzureichen. Würde auch diese abgelehnt, müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen.
Der Verteidiger des 34-Jährigen sieht unterdessen seine Argumente in dem Fall weitgehend bestätigt. "Das Landgericht hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht", sagte Rechtsanwalt Matthias Jochmann aus Goslar. Eine Woche verging zwischen dem Haftprüfungstermin und dem Beschluss der Behörde - das sei die gesetzlich maximal mögliche Zeit. Jochmann zieht vor allem die Beweiskraft der Blutspur in Frage. "Das Opfer hatte einen enormen Blutverlust, aber es gibt nicht einmal Blutspuren am Schuh selbst", sagte er. Zudem seien Entlastungszeugen entweder nicht gehört worden oder deren Aussagen befänden sich nicht in den Akten. Für die Familie des Opfers heißt es nun erneut abwarten. Schon kurz nach der Festnahme von S. hatte die Mutter von Heike Rimbach gesagt, der Fall sei für sie erst mit einem Urteil geklärt.