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Haftkrankenhaus Uchtspringe Haftkrankenhaus Uchtspringe: Ermittlungen wegen Geldwäsche und Kinderpornografie

16.10.2013, 08:48
Hohe Metallzäune umgeben die das Fachkrankenhauses für psychisch kranke Straftäter in Uchtspringe (Landkreis Stendal).
Hohe Metallzäune umgeben die das Fachkrankenhauses für psychisch kranke Straftäter in Uchtspringe (Landkreis Stendal). dpa

Uchtspringe/Magdeburg/Essen/dpa - Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt gegen einen Patienten des Maßregelvollzugs Uchtspringe (Landkreis Stendal) wegen des Verdachts der Geldwäsche. Zudem werde gegen einen Mann aus Nordrhein-Westfalen, der früher in Uchtspringe eingesessen hat, wegen des Verbreitens von Kinderpornografie ermittelt, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Nähere Angaben konnte sie zunächst nicht machen. Die Räume im Uchtspringe seien vor mehreren Wochen durchsucht worden. Der Sender MDR Info hatte von Kinderporno-Ermittlungen im Maßregelvollzug Uchtspringe berichtet.

Nach Angaben eines Sprechers des Sozialministeriums in Sachsen-Anhalt werden in Deutschland psychisch kranke und suchtkranke Straftäter nicht in einem Gefängnis, sondern in einem Maßregelvollzug untergebracht und behandelt. In Uchtspringe seien es derzeit 189 Menschen.

Fund bereits 2008

Im November 2008 hatte der Fund von kinderpornografischen Bildern im Maßregelvollzug Uchtspringe für großes Aufsehen gesorgt. Bei der Durchsuchung von rund 200 Räumen wurden zahlreiche DVDs und mehrere DVD-Rekorder sichergestellt. Als Konsequenz der Durchsuchung Ende Juli dieses Jahres sei dem betreffenden Patienten jegliche Lockerung im Maßregelvollzug gestrichen worden. „Er darf nicht raus“, sagte der Sprecher des Sozialministeriums. Patienten in einem Maßregelvollzug sollen etwa durch begrenzte Freigänge auf ein normales Leben in Freiheit vorbereitet werden.

Der Besitz von Handys ist nach Angaben des Ministeriumssprechers im Maßregelvollzug verboten. DVD oder andere Datenträger werden mit einer speziellen Software auf Kinderpornografie untersucht, hieß es. Diese Regelung sei mit der Novelle des Maßregelvollzugsgesetzes in Sachsen-Anhalt als Konsequenz von 2008 verschärft worden, auch interne Regelungen wie die Hausordnung.