Grundschulen in Sachsen-Anhalt Grundschulen in Sachsen-Anhalt: Religion und Ethik werden seit 1991 unterrichtet

Magdeburg/AFP/MZ/wsl - Eine Mutter konfessionsloser Kinder aus Baden-Württemberg ist mit einer Klage zur verpflichtenden Einführung des Fachs Ethik an Grundschulen in ihrem Bundesland gescheitert. Das Fach Religion sei durch das Grundgesetz vorgeschrieben, Ethikunterricht nicht, begründete das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung.
In Sachsen-Anhalt gibt es Ethik- und Religionsunterricht seit dem Schuljahr 1991/92. Das teilte das Kultusministerium auf MZ-Anfrage mit. Laut Schulreformgesetz (Vorschaltgesetz) vom 11. Juli 1991 seien beide Fächer im Schuljahr 1991/1992 eingeführt worden.
In der Praxis heißt das: Schülerinnen und Schüler nehmen entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. Im Schulgesetz heißt es dazu im Paragraph 21: „Die Erziehungsberechtigten bestimmen, an welchem Unterricht … ihre Kinder teilnehmen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres steht dieses Recht den einzelnen Schülerinnen und Schülern zu.“