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Glücksspiele in Sachsen-Anhalt Glücksspiele in Sachsen-Anhalt: Kabinett billigt neuen Staatsvertrag

23.01.2007, 13:56
Umsätze auf dem Glücksspiel-Markt (Grafik: dpa)
Umsätze auf dem Glücksspiel-Markt (Grafik: dpa) Globus

Magdeburg/dpa. - Die Landesregierung hat den zwischen denLändern ausgehandelten neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesengebilligt. Der Vertrag sei eine gute Grundlage für die Zukunft des staatlichen Wettmonopols und werde nun dem Landtag zur Stellungnahmezugeleitet, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) nach derKabinettssitzung am Dienstag in Magdeburg. Der Staatsvertraguntersagt zum Beispiel den Internetvertrieb von Glücksspielen,schränkt die Lotto-Werbung ein und verpflichtet dieLottogesellschaften zu größerem Engagement gegen Spielsucht. Nach derRatifizierung durch die Länder soll er 2008 in Kraft treten.

Notwendig wurde die neue Regelung, die von den Regierungschefs derLänder am 13. Dezember 2006 vereinbart wurde, durch ein Urteil desBundesverfassungsgerichts. Die höchsten deutschen Richter stellten am28. März 2006 fest, dass ein staatliches Wettmonopol mit demGrundgesetz nur dann vereinbar ist, wenn es konsequent am Ziel derBekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

«An diesem Ziel orientieren sich die Länder mit dem neuenEntwurf», sagte Hövelmann. «Wir wollen schnell einen rechtskonformenZustand herstellen, Wettsucht bekämpfen und dafür Sorge tragen, dassdie Einnahme aus Lotterien und Wetten weiterhin ganz überwiegend fürgemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.»

Die Toto-Lotto GmbH Sachsen-Anhalt will die Vorgaben des neuenStaatsvertrages schon 2007 weitgehend erfüllen, kündigteGeschäftsführer Wolfgang Angenendt an. So werden zum Beispiel dieVerkäufer der Annahmestellen zur Aufklärung ihrer Kunden vor denGefahren von Spielsucht geschult. Auch neue Lottoscheine soll esgeben, auf denen darauf hingewiesen wird. Das Internetangebot istwegen eines Rechtsstreits der Lotto-Gesellschaften mit demBundeskartellamt ohnehin bereits seit November 2006 abgeschaltet.