Gericht hat keine Bedenken Gericht hat keine Bedenken: Knabberfisch-Behandlung keine Tierquälerei

Meiningen/Eisenach - Eine Kosmetikerin in Eisenach darf nach einer Gerichtsentscheidung ihre Kunden mit Wellnessbehandlungen durch „Knabberfische“ verwöhnen. Solche Fische sollen lose Hautschuppen von menschlicher Haut entfernen. Das Verwaltungsgericht Meiningen erklärte am Dienstag die gewerbsmäßige Haltung für nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich erlaubnisfähig. Voraussetzung sei allerdings, dass die Haltungsbedingungen stimmen. Es gab damit der Klage der Kosmetikerin gegen das Landratsamt des Wartburgkreises Recht. Die Behörde hatte der Frau eine Genehmigung versagt.
Die Behörde muss nun „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ einen neuen Bescheid erlassen. Dabei muss sie auch genaue tierschutzrechtliche Auflagen, etwa einen häufigen Wasserwechsel, definieren. Laut Gericht hatte sich der Landkreis bei seiner Ablehnung auf einen nicht eindeutigen ministeriellen Erlass bezogen, was als absolutes Verbot der Fischhaltung zu Wellnesszwecken gewertet werden könne. Als „Knabberfische“ zur Hautbehandlung werden Kangalfische (Saugbarben) eingesetzt. Der Effekt einer solchen Behandlung ist allerdings umstritten. (dpa)