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Gemeindereform Gemeindereform: Freiwillige Phase für Zusammenschlüsse endet im Sommer

24.03.2009, 19:42

Halle/MZ. - Mit der Gebietsreform soll die Gemeindestruktur in Sachsen-Anhalt deutlich gestrafft werden. So sollen Verwaltungsaufwand reduziert und Geld eingespart werden. Noch bis zum 30. Juni dieses Jahres können sich Kommunen selber wählen, mit wem sie sich zu Einheitsgemeinden (mindestens 10 000 Einwohner) oder Verbandsgemeinden (mindestens 8 000 Einwohner) zusammenschließen wollen.

Nach dieser Phase bildet der Gesetzgeber per Zwang nur noch Einheitsgemeinden. Verwaltungsgemeinschaften soll es überhaupt nicht mehr geben. Das Begleitgesetz zur Reform, gegen das sich jetzt die Klagen der Volksinitiative und der FDP richten, hatte der Landtag im Januar vorigen Jahres gebilligt. Das Projekt hatte in den vergangenen Jahren innerhalb der CDU / SPD-Landesregierung immer wieder Streit ausgelöst.

In Einheitsgemeinden verlieren die Mitgliedsorte ihre politische Selbstständigkeit an einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeinderat. In Verbandsgemeinden, die vor allem in dünn besiedelten Gebieten wie der Altmark entstehen sollen, bleiben die Mitgliedsorte selbstständig. MZ / DPA

Im Internet: www.volksinitiativesachsen-anhalt-2011.de