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Geldautomatensprengung Geldautomatensprengung: 5.000 Euro Belohnung für Täterhinweise

28.09.2011, 08:41
Blick auf den zerstörten Geldautomaten (ARCHIVFOTO: DPA)
Blick auf den zerstörten Geldautomaten (ARCHIVFOTO: DPA) dpa-Zentralbild

Halle (Saale)/MZ. - Ob diese Bande mit weiteren in Sachsen-Anhalt begangenen Sprengungen von Geldautomaten in Zusammenhang steht, wird derzeit noch geprüft. Die Ermittlungen sind nach Aussage der Staatsanwaltschaft bisher erfolglos verlaufen.

Für Hinweise von an den Taten unbeteiligten Privatpersonen, die zur Ermittlung eines oder mehrerer Täter führen, wird durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Belohnung in Höhe von 2.000 € ausgesetzt (Die bereits von der Harzsparkasse ausgesetzte Belohnung von 3.000 € besteht weiterhin.).

Drei unbekannte Täter sprengten in Thale am 23.2.2011 gegen 2 Uhr den Geldautomaten in der Kauflandfiliale in der Blankenburger Straße und erbeuteten mehr als 120.000 €. Sie flüchteten mit einem dunkelblauen PKW Golf II (QLB – V 645), den sie am Tag zuvor nach 22 Uhr gestohlen hatten. Diesen zündeten sie in der Ortschaft Neinstedt in der Nähe des Parkplatzes Teufelsmauer an.

Am 19.6.2011 sprengten in Rübeland gegen 0.05 Uhr unbekannte Täter den Geldautomaten in der Blankenburger Straße und stahlen mehr als 28.000 €. Sie benutzen einen am 18.6.2011 in der Zeit ab 18 Uhr in Quedlinburg in der Wipertistraße entwendeten roten PKW Golf II (OE – CZ 237), der in Quedlinburg gegenüber der Auffahrt zur Altenburg gegen 1.20 Uhr ausgebrannt aufgefunden worden ist.

Schließlich sprengten in Blankenburg drei unbekannte Täter am 5.7.2011 gegen 0.45 Uhr den Geldautomaten in der Karl-Zerbst-Straße und verschafften sich mehr als 100.000 €. In diesem Fall flüchteten sie in einen blauen VW Polo (QLB – AU 63), der am 4.7.2011 ab 21.20 Uhr am Klinikum Quedlinburg gestohlen worden war. Den PKW setzten sie anschließend in Friedrichsbrunn auf der Viktorshöhe in einer leeren Garage in Brand.

Die Täter haben jeweils Gasgemische durch Fernzündung zur Explosion gebracht und dadurch auch an den Gebäuden hohe Sachschäden verursacht.

Insbesondere kommt es folgende Hinweise an:

Wer hat in den angegebenen Tatzeiträumen, in denen die Diebstähle der PKW, die Sprengungen und das Anzünden der Fluchtfahrzeuge begangen worden sind, verdächtige Personen und Fahrzeuge wahrgenommen?
Wer hat Personen wahrgenommen, die die Tatorte ausgekundschaftet haben könnten?
Hat jemand in der Nähe der Tatorte Gegenstände gefunden, die als Tatwerkzeuge in Betracht kommen könnten? Wem sind Sauerstoff- oder Acetylen-Gasflaschen o. ä. gestohlen worden? Wer hat Gasflaschen an Personen verkauft, deren Verhalten im Nachhinein verdächtig erscheint?
Wer kann die Täter namentlich benennen?
Wer kann Personen benennen, die über die Vorbereitung oder über die Ausführung dieser Taten oder über ähnliche Taten erzählt haben?

Sachdienliche Hinweise nehmen die Staatsanwaltschaft Magdeburg (0391 606 4980 o. 4913), das Polizeirevier Harz in Halberstadt (03941 674 193) und jede andere Polizeidienststelle entgegen.