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Folgen der Enteignung Folgen der Enteignung: Bekommt Ernst August Ländereien zurück?

20.08.2004, 13:02
Prinzessin Caroline von Monaco und ihr Mann, Ernst August Prinz von Hannover. (Foto: dpa)
Prinzessin Caroline von Monaco und ihr Mann, Ernst August Prinz von Hannover. (Foto: dpa) dpa

Magdeburg/dpa. - Das Verwaltungsgericht Magdeburg entscheidetinnerhalb der nächsten zwei Wochen, ob Ernst August Prinz vonHannover enteignete ostdeutsche Schlösser und Ländereien imgeschätzten Wert von 100 Millionen Euro doch noch zurückerhaltenkann. Das kündigte ein Richter am Freitag nach einer mündlichenVerhandlung an. Konkret muss das Gericht darüber befinden, ob dernach jahrelangem Rechtsstreit juristisch eigentlich zuungunsten desWelfenprinzen abgeschlossene Fall noch einmal aufgerollt wird. DieAnwälte des Prinzen haben das unter Verweis auf neue Unterlagen ausrussischen Archiven beantragt.

In der Vergangenheit hatten Behörden und mehrere Gerichte alleRückübertragungsansprüche des 50-jährigen Prinzen abgelehnt, der mitCaroline Prinzessin von Monaco (47) verheiratet ist. Zur Begründunghieß es, die nach 1945 erfolgte Enteignung seines Großvaters, desletzten Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, sei aufbesatzungsrechtlicher Grundlage erfolgt. Deshalb bestehe lautEinigungsvertrag kein Anspruch auf Rückübertragung.

Vor dem Verwaltungsgericht ging es nun um die Echtheit undAussagekraft neuer Dokumente aus Russland. Diese rechtfertigen nachEinschätzung der Anwälte des Prinzen die erneute Aufnahme des sogenannten Restitutionsverfahrens. Grund: Angeblich geht daraushervor, das die Sowjets damals die Enteignung der Familie selbstrückgängig machen wollten, weil der Großvater von Ernst August nichtnur deutscher, sondern auch britischer Staatsbürger gewesen sei.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes von Sachsen-Anhalt,Thomas Leimbach, bezweifelte, dass die Unterlagen tatsächlich alsneuer Beweis zu werten sind. Im Verlauf der Verhandlung wurdedeutlich, dass widersprüchliche Auskünfte aus Moskau zu der Fragevorliegen, ob es dort Unterlagen gibt, die die Rechtmäßigkeit derEnteignung in Frage stellen. Richter Martin Bluhm bat sich daraufhinvor einer Entscheidung über die Wiederaufnahme des VerfahrensBedenkzeit aus.

Unter den einstigen ostdeutschen Besitztümern der Welfenfamiliebefinden sich in der Harzregion unter anderem das Große und KleineSchloss Blankenburg mit Inventar und Kunstgegenständen, dasKlostergut Michaelstein, das Rittergut Westdorf, Wohngrundstücke undrund 10 000 Hektar Land.