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Mehrere Tote in Dessau Fall Oury Jalloh: Ermittler entwirft ein schlimmes Szenario - Ein Mord als Vertuschung?

Von Jan Schumann 07.12.2017, 10:40
Oury Jallohs Feuertod in einer Polizeizelle wurde 2016 in einem Brandversuch nachgestellt.
Oury Jallohs Feuertod in einer Polizeizelle wurde 2016 in einem Brandversuch nachgestellt. dpa-Zentralbild

Dessau/Halle (Saale) - Drei Männer, drei Festnahmen, drei Todesfälle in Dessau. Es beginnt in einer Nacht im Dezember 1997, als Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt von Polizisten aufgegriffen wird. Was im Revier passiert, bleibt unklar.

Sicher ist: Kurz darauf wird der sterbende Mann wenige Häuser entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden. Ein zweiter Fall, fünf Jahre später: Der obdachlose Mario Bichtemann wird in Zelle 5 des Dessauer Reviers eingesperrt. Als die Zellentür aufgeschlossen wird, liegt er mit einem Schädelbasisbruch tot auf dem Boden. Es bleibt nicht der letzte Todesfall in dieser Zelle. 2005 verbrennt genau dort ein gefesselter Asylbewerber aus Sierra Leone. Es ist Oury Jalloh. Er stirbt unter unklaren Umständen. So wie Rose und Bichtemann.

Wolfgangstraße 25, 06844 Dessau-Roßlau. Lassen hier Polizisten Menschen sterben? Es gibt diese schlimme Theorie schon seit Jahren. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ sprach 2015 von „mörderischen Umständen“ in der Polizeizentrale: „Fakt ist, dass mindestens drei Menschen auf bislang ungeklärte Weise im Polizeirevier Dessau-Roßlau ums Leben gekommen sind.“ Allen Todesfällen gemein seien die schweren Verletzungen der Männer „und der mehr als naheliegende Verdacht, dass im Dessauer Polizeirevier über Jahre hinweg Menschen gequält und getötet wurden“.

Wende m Fall Oury Jalloh: Die Theorie des Chefermittlers

Lange Zeit konnte dies als Verschwörungstheorie abgetan werden. Das ändert sich nun. Bislang unbekannt ist, dass auch der bis Mai zuständige Leitende Oberstaatsanwalt im Fall Oury Jalloh ganz offiziell mit dieser These arbeitete. Ein brisantes Detail in den bislang verschlossenen Akten zum Feuertod.

Nach MZ-Recherchen ging der jahrelang zuständige Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in seinem Vermerk vom 4. April 2017 nicht nur von einem Tötungsdelikt „seitens garantenpflichtiger Polizeibeamter“ aus. Er verknüpfte diesen Verdacht auch mit den früheren Todesfällen Rose und Bichtemann. Das geht aus dem neunseitigen Dokument hervor, das der MZ in Kopie vorliegt. Darin fasst Bittmann die Erkenntnisse aus einem neuen Brandversuch von 2016 zusammen, der offene Fragen zum Feuerausbruch in Jallohs Zelle klären sollte. Das Ergebnis: Chefermittler Bittmann geht nicht mehr von Selbstentzündung, sondern Mord durch Polizisten aus.

In dem Abschlussdokument legt er Gründe dar: Nach Analysen beauftragter Mediziner „kann Oury Jalloh nicht mehr über die Handlungsfähigkeit verfügt haben, die es ihm erlaubt hätte, das Feuer selbst zu entzünden“. In zwei zurückliegenden Prozessen hatte dies kein Gericht so festgestellt. Als Beleg führt Bittmann zum einen an, dass der im Urin des Toten festgestellte Adrenalinspiegel „ein Erschrecken und Todesangst“ ausschließe. Jalloh hätte den Feuerausbruch also nicht bewusst erlebt. Zum anderen fand sich in seiner Lunge nur wenig Ruß - für die Ärzte ein Indiz, dass der Asylbewerber allerhöchstens noch eine Minute nach Brandausbruch lebte. Bittmann hält daher folgendes Szenario in der Zelle für am wahrscheinlichsten: „Oury Jalloh befand sich bereits in einem Zustand der Agonie, als er mit einer geringen Menge von Brandbeschleuniger bespritzt wurde und verstarb spätestens unmittelbar nach Ausbruch des Feuers.“

Ermittler hält zwei Todesursachen für denkbar

Eine juristische Einschätzung mit Sprengkraft. In zwei früheren Gerichtsprozessen waren Richter immer davon ausgegangen, dass sich Oury Jalloh selbst mit einem Feuerzeug auf der Matratze in Zelle 5 entzündet hatte. Obwohl er von Polizisten durchsucht, an Händen und Füßen gefesselt war und unter starkem Alkoholeinfluss stand. Bittmann geht im April von dieser These ab, schreibt es auf.

Zwei Todesursachen hält der Ermittler für denkbar: Einen Hitzeschock, der auf das plötzliche Einatmen heißer Gase folgt. Oder einen Herztod aufgrund Jallohs Drogenkonsum. Der 36-Jährige hatte laut Ärzten fast drei Promille Alkohol und Spuren von Kokain im Blut. Bittmanns Fazit zum Feuer in Zelle 5: „Da Oury Jalloh“ - an Händen und Füßen gefesselt - „über keinen Brandbeschleuniger verfügte und zudem in der letzten Minute seines Lebens physisch auch gar nicht in der Lage gewesen wäre, das Feuer selbst zu entfachen, setzen beide denkbaren Todesalternativen das Verursachen des Feuers von dritter Hand voraus.“

Mit welchem Motiv sollten Polizisten den wehrlosen Jalloh in Brand stecken? Die Frage sei „offen“, schreibt Bittmann im Vermerk. Und zieht dennoch mögliche Verbindungen zu den Fällen Rose und Bichtemann: „Beide Todesfälle hatten zu Untersuchungen auch gegen Polizeibeamte geführt.“ Folgender Ablauf sei in Jallohs Todesnacht denkbar: Bei der Kontrolle von Zelle 5 „könnten Polizeibeamte auf die Ohnmacht Ouri Jallohs aufmerksam geworden und sich daraufhin bewusst geworden sein, dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden“.

Zweite Obduktion der Brandleiche bringt Nasenbeinbruch zu Tage

Nicht allein Jallohs mögliche Ohnmacht könnte Polizisten laut Bittmann erschreckt haben: Bei einer zweiten Obduktion der Brandleiche hatten Ärzte einen Nasenbeinbruch bei Jalloh festgestellt. Polizisten hatten später ausgesagt, der betrunkene Asylbewerber habe nach einer Festnahme im Revier an einem Tisch gesessen und seinen Kopf auf die Platte gestoßen. Bittmann zitiert dies aus Ermittlungsakten und vermerkt, „die Gesichtsverletzung dürfte geeignet gewesen sein, den Vorwurf einer Körperverletzung im Amt“ zu befürchten.

Bittmann hält es für plausibel, dass in Polizisten der Dienststelle in diesem Moment die Furcht vor internen Ermittlungen aufstieg - und die Angst, ältere Fälle könnten neu aufgerollt werden. „Diese Sorge mag zu dem Entschluss geführt haben, mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen, die den Vorwurf unterlassener Hilfeleistung gegen die diensthabenden Polizeibeamten begründen könnten.“ Also Mord mit dem Motiv Verdeckung.

Doch Bittmanns Vermerk blieb folgenlos, denn seine Behörde gab den Fall im Mai ab. Die Staatsanwaltschaft Halle übernahm: Nach dem aufrüttelnden Signal der Dessauer sollten die Halleschen Ermittler auf Geheiß der Naumburger Generalstaatsanwaltschaft ein endgültiges, unabhängiges Fazit ziehen - mit den alten und neuen Akten, allen Gutachten und Urteilen. Fünf Umzugskisten, die am 8. Juni eintrafen. Ergebnis: Die Ermittlungen wurden im Oktober eingestellt.

Dies hatte Halles Oberstaatsanwältin Heike Geyer zuletzt im Rechtsausschuss des Landtags verteidigt. Die Behörde sehe nach Sichtung aller Akten keinen Anfangsverdacht gegen Dritte.

Das Bespritzen der Kleidung mit Brandbeschleuniger ist denkbar

Geyer widersprach im Ausschuss letztlich den Einschätzungen ihres Dessauer Kollegen. Sie erklärte, die Rechtsmediziner hätten aus ihrer Sicht keineswegs eindeutig widerlegt, dass Jalloh handlungsfähig war. Sie verwies auf die Rußpartikel in der Lunge des Toten. „Diese können nur dorthin gekommen sein, wenn die betreffende Person den Ruß eingeatmet hat.“ Die Logik: Wenn er noch lebte, könnte er auch Feuer entfacht haben. Ein Widerspruch zu Bittmann, der für die Abgeordneten im Ausschuss in diesem Moment nicht ohne weiteres erkennbar war: Zwar hatte sich auch Bittmann in seinem Vermerk mit den schwachen Rußspuren in der Lunge beschäftigt. Doch für ihn beweisen sie eher die versiegende Lebenskraft Jallohs: Bittmann zitiert Mediziner, für die das nicht mit einer Selbstentzündung zusammenpasst.

In einer großen Frage besteht nach fast 13 Jahren etwas Einigkeit. Sehr wahrscheinlich war Brandbeschleuniger im Spiel. Bittmann legt dar: Sollte Jalloh an einem Hitzeschock durch schnelle Brandentwicklung gestorben sein, sei der Einsatz von Brandbeschleuniger wohl nötig gewesen. Auch „der in der Zelle vorgefundene Zustand der Matratze ließ sich ohne den Einsatz von Brandbeschleuniger nicht rekonstruieren“. Allerdings glaubte er nicht an große Mengen, auch Halles Oberstaatsanwältin verneinte dies. „Nahe liegt hingegen das Bespritzen der Kleidung mit einer geringen Menge von z.B. Feuerzeugbenzin und nachfolgendem Entzünden“, schreibt Bittmann.

Geschwärzte Brief-Passagen in Ermittlungsakten

Sein Neun-Seiten-Dokument wird bald für Landtagsabgeordnete einsehbar sein - zusammen mit sämtlichen Ermittlungsakten in der Geheimschutzstelle. Das hatte der Landtag beschlossen, nachdem erste Informationen des Bittmann-Schreibens durchgesickert waren. Und der Vermerk wirft weitere Fragen auf, die die Parlamentarier beschäftigen dürften: jene nach möglichen Tätern. Der geschwärzte Passus am Ende des Bittmann-Briefes beginnt mit den Worten „Der Tatverdacht richtet sich“. Dort bricht er ab, einzelne Zeilen sind unkenntlich gemacht. Nahe liegt, dass das Original konkrete Angaben zu Polizisten beinhaltet.

Sollte dies stimmen, bestünde ein Widerspruch: In öffentlicher Sitzung des Rechtsausschusses hatte der Naumburger Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad den Eindruck erweckt, es habe keine konkreten Tatverdächtigen gegeben. Als die Linken-Abgeordnete Henriette Quade mehrmals nach identifizierten Verdächtigen im Bittmann-Vermerk fragte, sagte Konrad: „Tatverdächtig waren in dem Punkt alle, die an dem Tag die Wache betreten haben oder in der Wache anwesend waren.“ Und fügte hinzu, dass die Ermittler aus rein formellen Gründen für die technische Registrierung „einen oder zwei Namen nehmen mussten, um das als Verfahren erfassen zu können“. Unter Stirnrunzeln Quades hatte er erklärt, aus den potenziell Anwesenden auf dem Revier „sind dann Namen eingetragen worden, mit dem Zusatz allerdings, dass kein Tatverdacht gegen diese mehr oder weniger besteht als gegen andere auch“.  (mz)

Oury Jalloh
Oury Jalloh
dpa